Zuschlag 1174567: Folgeaufträge im Zusammenhang mit dem kantonalen ICT-Arbeitsplatz
Publiziert am: 12. März 2021
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Nach öffentlichen Ausschreibungen erteilte das KAIO mit Verfügungen vom 28.01.2016 und 03.11.2016 den beiden genannten Unternehmen die Zuschläge in den Beschaffungsverfahren «Enterprise Mobility Management» (Meldungsnummer 899969) und «Evaluation neue Endgeräte Workplace und Staging» (Meldungsnummer 940433). Gestützt darauf schloss das KAIO mit diesen Unternehmen Verträge ab, die im Jahr 2021 auslaufen. Diese Verträge verlängert das KAIO nun im freihändigen Verfahren bis spätestens 31.12.2023. Ab dann sollen diese und weitere ICT-Leistungen für den ICT-Arbeitsplatz der Verwaltung des Kantons Bern durch dessen ICT-Unternehmen Bedag Informatik AG erbracht werden. Bedag wird die dafür erforderlichen Aufträge ihrerseits öffentlich ausschreiben. Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. g der Verordnung vom 16.10.2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Aufträge freihändig vergeben werden, wenn sie sich auf einen Grundauftrag beziehen, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Dies ist hier der Fall. Die freihändige Vergabe der vorliegenden Aufträge ist damit zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
12.03.2021
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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3012 Bern
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