Zuschlag 1170785: Erneuerung BFH-Netzwerk (betriebsnotwendige Komponenten)
Publiziert am: 18. Januar 2021
Berner Fachhochschule
Die Berner Fachhochschule (BFH) teilt in Anwendung von Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) mit, dass sie den folgenden Auftrag Erneuerung BFH-Netzwerk, Tranche 2021 (betriebsnotwendige Komponenten) vergeben werden: Auftrag an Adfinis AG, Bern, hiernach "Adfinis", für die Lieferung von dringend notwendigen Netzwerk-Komponenten des Herstellers Arista zur Betriebssicherung. Der Hersteller Arista wurde ausgewählt, da es sich aktuell um den einzigen Hersteller handelt, der offene aber Enterprise-taugliche Systeme anbietet. Produkte des Herstellers Arista werden in der Schweiz aktuell von zwei Lieferanten vertrieben. Adfinis bietet die Produkte zum günstigsten Preis an. Nach Art. 7 Abs. 3 Bst. d der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn die Beschaffung aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse so dringlich ist, dass kein offenes oder selektives Verfahren durchgeführt werden kann. Aufgrund der geplanten Campus-Projekte wurde die Netzwerk-Infrastruktur nicht parallel zum Wachstum der BFH ausgebaut bzw. im üblichen lifecycle Rhythmus erneuert. Die Verzögerungen der Campus-Projekte erfordern eine ungeplante Erneuerung der Netzwerk-Infrastruktur an den alten Standorten. Die nun vorhandene Dringlichkeit, die eine freihändige Vergabe der wichtigsten Komponenten unumgänglich macht, wurde durch die schlagartig massiv erhöhten Anforderungen an das Netzwerk aufgrund von Homeoffice und Online-Lehrveranstaltungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie ausgelöst. Eine vorgängige Ausschreibung der kompletten Netzwerk-Infrastruktur, inklusive der nun dringlichen Komponenten, würde die Betriebssicherheit gefährden. Damit sind die Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe nach Art. 7 Abs. 3 Bst. d ÖBV erfüllt. Für die restliche Erneuerung des Netzwerkes wird anschliessend an die vorliegende freihändige Vergabe eine offene Ausschreibung durchgeführt werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
10.12.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Falkenplatz 24
3012 Bern
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