Ausschreibung 1170211: Neue Kernapplikation AAR
Publiziert am: 18. Dezember 2020
Assekuranz Appenzell Ausserrhoden
Mit der geplanten Ausschreibung soll ein Partner für Beratungs- und Informatikdienstleistungen inkl. Lieferung der benötigten Softwareprodukte (neue Kernapplikation), Unterstützung von Planung, Konzeption, Konfiguration / Entwicklung, Schnittstellen, Migration, Einführung, Inbetriebnahme, Wartung, Pflege der Software und Support im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Kernapplikation für die Assekuranz Appenzell Ausserrhoden evaluiert werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Dezember 2020 | Publikationsdatum | |
18. Dezember 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
13. Januar 2021 | Frist für Fragen | Fragen sind über das SIMAP-Forum einzureichen. Fragen, die nach dem aufgeführten Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Allfällige Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum zur Verfügung gestellt. |
8. Februar 2021 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss in zwei Papierexemplaren und in einem elektronischen Exemplar (USB-Stick) verschlossen und mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen: Ausschreibung AAR Neue Kernapplikation - Bitte nicht öffnen!“ spätestens am Tag des letzten Abgabetermins (Montag, 08.02.2021) bis 12:00 Uhr bei der oben angegebenen Einreichungsstelle eintreffen. |
8. Februar 2021 | Offertöffnung | Das Angebot muss in zwei Papierexemplaren und in einem elektronischen Exemplar (USB-Stick) verschlossen und mit dem Vermerk „Angebotsunterlagen: Ausschreibung AAR Neue Kernapplikation - Bitte nicht öffnen!“ spätestens am Tag des letzten Abgabetermins (Montag, 08.02.2021) bis 12:00 Uhr bei der oben angegebenen Einreichungsstelle eintreffen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Verhandlungen geführt.
Die Beschaffungsstelle misst dem Grundprinzip der Gleichbehandlung aller Anbieter eine hohe Bedeutung zu. Um dies sicherzustellen, muss zum Zweck der Vergleichbarkeit jeder Anbieter ein vollständiges Angebot abgeben. Es dürfen daher weder bestehende (bereits vergütete) Lizenzen noch laufende Verträge (bereits vergütete Kosten für Softwarepflege / -wartung, Support etc.) durch die Anbieter für die Kalkulation des Angebotes berücksichtigt werden. Sämtliche Kosten (Lizenzen, SW-Pflege, Einführungskosten etc.) müssen einkalkuliert werden und sind vollständig und nachvollziehbar auszuweisen. Die Angebote müssen in der Art ausgestaltet sein, als ob die offerierte Lösung neu installiert, eingeführt und in Betrieb genommen wird.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Gegen diese Publikation kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Beschwerde erhoben werden beim Einzelrichter des Obergerichts von Appenzell Ausserrhoden, Fünfeckpalast, Postfach 162, 9043 Trogen. Die Regeln über den Fristenstillstand finden keine Anwendung (Art. 4, Abs. 4 Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen). Die Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen. Die Ausschreibung ist beizulegen.
Poststrasse 10
9102 Herisau
Telefon: 071 353 00 53
E-Mail-Adresse:
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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