Zuschlag 1169803: FIS für 2021-2023
Publiziert am: 18. Dezember 2020
Finanzverwaltung des Kantons Bern
Das Finanzinformationssystem (FIS) des Kantons Bern ist eine der grossen und wichtigen und insofern strategischen Informatikanwendungen der Kantonsverwaltung und gleichzeitig operatives Arbeitsinstrument, das die ordnungsgemässe Haushaltsführung unterstützt und sämtliche Finanztransaktionen im Kanton Bern erfasst. FIS stellt das Instrument und die Datengrundlage des Kantons für die Planung der Aufgaben und Finanzen (Voranschlag und Aufgaben-/Finanzplan), die Rechnungsführung, den Controlling-Kreislauf, die politische Rechenschaftsablage (Geschäftsbericht), die Trendmeldung und die Risikobeurteilung dar. FIS unterstützt sämtliche Prozesse des Finanz- und Rechnungswesens im Kanton Bern (Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung inkl. Zeit- und Leistungserfassung). Aufträge für Unterhalt und Wartung zu FIS können nur an Auftragnehmer vergeben werden, die bereits über das unabdingbar erforderliche fachliche und technische FIS-Wissen verfügen. Die mit der Wartung von FIS betraute Firma inova:solutions AG verfügt als einzige Anbieterin über das notwendige FIS-Wissen, das die Umsetzung nötiger Arbeiten innert nützlicher Frist und mit vertretbarem finanziellem Aufwand sichert. Parallel zum System FIS wird ab 1. Januar 2023 auch das neue ERP-System SAP operativ für die Jahresrechnung 2023 in Betrieb genommen. Die Weiterentwicklung des ERP-Systems kann nur durch den Hersteller, die SAP (Schweiz) AG erfolgen. Die freihändige Auftragsvergabe stützt sich auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21). Gemäss dieser Bestimmung kann auf eine öffentliche Ausschreibung dann verzichtet werden, wenn Aufträge zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen den ursprünglichen Anbietenden vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder bestehenden Dienstleistungen gewährleistet ist.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.11.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Münsterplatz 12
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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