Zuschlag 1169787: NESKO für 2021-2023
Publiziert am: 18. Dezember 2020
Steuerverwaltung des Kantons Bern, Geschäftsbereich Informatik
Gemäss Artikel 6, Absatz 2 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖGB) vom 11. Juni 2002 wird folgende Vergabe der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern, freihändig durchgeführt: Vergabe von Informatikdienstleistungsaufträgen gemäss Grossratsbeschluss vom 26.11.2020 (Wartung und Support) in den Jahren 2021-2023 für die NESKO-Applikationen der Steuerverwaltung des Kantons Bern an die ursprünglichen Anbieterinnen und Anbieter. Gemäss Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) vom 16. Oktober 2002 können Aufträge freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt, die von den ursprünglichen Anbiete-rinnen und Anbieter geleistet werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist und aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt. Die Veranlagungsanwendungen der Steuerverwaltung sind eng miteinander und mit ihren Umsystemen verknüpft. Die Anbieterinnen und Anbieter erbringen aufeinander eingespielte, vielfältige Dienstleistungen zur Produktionsunterstützung, die eine eingehende Kenntnis der Anwendungen und deren Anpassung voraussetzen. Ein Auseinanderfallen von Betriebs- und Entwicklungsverantwortung für einzelne Teile des komplexen und hochspezialisierten NESKO-Umfelds würde viele zusätzliche Schnittstellen und Abgrenzungsprobleme schaffen, die grosse Risiken für die ständige Verfügbarkeit der Anwendungen und damit die zeitgerechte Verarbeitung zur Folge hätten. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an einer reibungslos und zeitgerecht erfolgenden Verarbeitung sind diese Risiken nicht hinnehmbar. Über die detaillierten technischen Kenntnisse zur wirtschaftlichen und zeitgerechten Wartungs- und Supportdienstleistung verfügen nur die genannten Anbieterinnen und Anbieter. Die Auftragsvergabe an diese Anbieterinnen und Anbieter ist daher zur Erhaltung der Kontinuität der Leistung notwendig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.11.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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