Zuschlag 1169157: GemFin
Publiziert am: 11. Dezember 2020
Amt für Dienstleistungen und Ressourcen, Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Die Vergabe der wiederkehrenden Kosten für die Nutzung und den Gebrauch der Software GemFin für Betrieb, Wartung und Support von jährlich CHF 130'000 inkl. MwSt., wird an die bestehende Anbieterin vergeben. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre mit einem Gesamtbetrag von CHF 450'000 inkl. MwSt. (inkl. Weiterentwicklung von CHF 20'000 / Jahr). In Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) und gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung Bereits erbrachter Leistungen handelt, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist und aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt. GemFin ist die Applikation zur Kontrolle und Rapportierung der Gemeindefinanzen und wird vom Kanton den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Applikation wird im Rahmen der Digitalisierungsvorhaben 2023 überprüft und neu positioniert. Die Firma Zinitrionic Suisse AG hat die Applikation und deren Businesslogik entwickelt. Die Fortführung des Betriebs, der Wartung und des Supports dieser Software ist für die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern geschäftskritisch. Über die detaillierten technischen Kenntnisse für den reibungslosen fortlaufenden Betrieb der bestehenden Lösung und eine zeitgerechte Wartungs- und Supportdienstleistung verfügt nur die bisherige Anbieterin. Die Auftragsvergabe an sie ist daher zur Erhaltung der Kontinuität der Leistungen erforderlich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.12.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres
und Justiz des Kantons Bern, Rechtsamt DIJ, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss
einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation
und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20, Postfach 652
3000 Bern 8
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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