Zuschlag 1169155: ElbaWeb
Publiziert am: 11. Dezember 2020
Amt für Dienstleistungen und Ressourcen, Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Die Vergabe der wiederkehrenden Kosten für die Nutzung und den Gebrauch der Software / Datenbank (Lizenzen) der Applikation ELBA sowie für Betrieb, Wartung und Support von jährlich CHF 570’000 inkl. MwSt. (Schnitt drei Jahre), sowie die einmaligen Kosten für die Weiterentwicklung von Modulen von CHF 195'000 inkl. MwSt. (Schnitt drei Jahre) wird an die ursprüngliche Anbieterin vergeben. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre und einem Gesamtbetrag von CHF 2'295'000 inkl. MwSt. In Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) und gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c und f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist und aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags nur eine Anbieterin in Frage kommt. ELBA ist ein intermediäres System, welches Rechnungen validiert und zum kantonalen Rechnungssystem FIS übermittelt. Mit der Einführung des neuen ERP-Systems (ab 2023) wird die Applikation einer Überprüfung unterzogen. Die Firma Zinitrionic Suisse AG hat die Applikation, das Regelwerk und die Businesslogik diesbezüglich entwickelt. Die Fortführung des Betriebs, der Wartung und des Supports dieser Software ist für die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern geschäftskritisch. Über die detaillierten technischen Kenntnisse für den reibungslosen fortlaufenden Betrieb der bestehenden Lösung und eine zeitgerechte Wartungs- und Supportdienst-leistung verfügt nur die bisherige Anbieterin. Die Auftragsvergabe an sie ist daher zur Erhaltung der Kontinuität der Leistungen erforderlich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.12.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres
und Justiz des Kantons Bern, Rechtsamt DIJ, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss
einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation
und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20, Postfach 652
3000 Bern 8
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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