Ausschreibung 1168647: Fachapplikation BSA (FA BSA) Entwicklung, Wartung und Support

Publiziert am: 11. Dezember 2020

Bundesamt für Strassen ASTRA

Beschaffungsgegenstand ist eine neue IT-Lösung (Werk) gemäss Pflichtenheft, welche die aktuelle IT-Lösung ablöst, inkl. der vom Auftraggeber verlangten Rollen. Es wird ausdrücklich eine Standardanwendung oder eine IT-Lösung mit einem hohen Anteil an Standardkomponenten resp. -modulen bevorzugt. Bei der Ablösung der aktuellen IT-Lösung sind die bestehenden Daten zu übernehmen und gemäss Anforderungen in die neue Struktur zu migrieren.

Anschliessend erfolgt die Wartung und Support (Dienstleistung) der abgenommenen IT-Lösung in Zusammenarbeit mit den Partnern.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Pulverstrasse 13, Ittigen.

In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
Gruppen:
Untergruppen:
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
11. Dezember 2020 Publikationsdatum
11. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sprache während der Ausführung: Deutsch

12. März 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
5. Februar 2021 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 12.02.2021 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.02.2021 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

12. März 2021 Abgabetermin 16:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse siehe 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

19. März 2021 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse siehe 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

15. Juli 2021 Geplanter Projektstart
15. Juli 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% ZK2.1 ERFAHRUNGEN DER SCHLÜSSELPERSONEN: Angabe einer Referenz pro Schlüsselperson (Teilprojektleiter, IT-Architekt, Business Analyst, Software-Entwickler, Testverantwortlicher), wenn möglich mit Kenntnissen in BSA und IPS Systemen eines in den letzten 5 Jahren erfolgreich abgeschlossenen Projekts oder eines seit mindestens 1 Jahr erfolgreich laufenden Betriebs einer Anwendung mit vergleichbarer Grösse und vergleichbaren Qualitätsanforderungen
5% ZK2.2 KOMPETENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN UND WEITEREN VORGESEHENEN PERSONEN IM PROJEKT UND BETRIEB: Vom Anbieter ist eine Liste auszufüllen mit Angabe aller Schlüsselpersonen und vorgesehenen Personen im Projekt und Betrieb unter Angabe der Rolle gemäss Pro. Die Liste enthält Angaben zu Aus- und Weiterbildung, zum Fachwissen, zur Erfahrung in der Rolle und zur Verfügbarkeit in % im Projekt und Betrieb: Das CV der Schlüsselpersonen Teilprojektleiter, IT-Architekt, Business Analyst, Software-Entwickler und Testverantwortlicher ist beizulegen.
10% ZK3.1 Auftragsanalyse: Verständnis der Aufgabe; Verständnis der Anforderungen; Ausgangslage; Beschaffungsgegenstand; Vorleistung Auftraggeber; Vorgehen im weiteren Verlauf der Konzeptphase; Vorgehen bei der Realisierung; Vorgehen durch Business Analyst bei der Zusammenarbeit mit Auftraggeber und Stakeholdern; Vorgehen bezüglich Integration der IT-Lösung in die Betreiberinfrastruktur; Auflistung möglicher Risiken und entsprechenden Massnahmen dazu.
5% ZK3.2 Lösungsbeschreibung: Beschreibung der angebotenen IT-Lösung, insbesondere: Kurzbeschreibung der Lösung; IT-Architektur (Gesamtsicht, z.B. als IT-Architekturskizze mit allen offerierten IT-Komponenten und IT-Schnittstellen); Wie und mit welchen Komponenten sollen die Geschäftsanforderungen in die IT-Lösung implementiert werden?; Entwicklungswerkzeug; Erweiterungsmöglichkeiten gemäss Anforderungen in der Systemarchitektur; Integration in den Service eIAM des Betreibers; Darstellen, wie die Usability derart gestaltet werden soll, dass Gesuchsteller ohne Schulung mit der Anwendung arbeiten können (Self-Help? Schulungsvideos? Intuitive Usability?).
20% ZK3.3 Erfüllungsgrad aller Anforderungen gemäss fachlichem Anforderungskatalog anhand prozentualem Anteil der Gewichtung.
5% ZK4.1 Präsentation: Gesamtbeurteilung des Angebotes der unter ZK 2-3 aufgeführten Punkte und Vorstellung der IT-Lösung. Die Präsentation ist durch die Schlüsselpersonen (TPL, BA, IT-Architekt.) in den Projektsprachen Deutsch oder Französisch zu halten. Das ASTRA behält sich vor, nur diejenigen Anbieter zur Präsentation einzuladen, welche gemäss Zwischenstand vor der Präsentation noch eine Chance auf den Zuschlag haben. Die Präsentation findet im Zeitraum vom 19.04.2021 bis 30.04.2021 in den Räumlichkeiten des ASTRA statt. (Falls wegen der Corona-Pandemie und den vom Bund oder der Geschäftsleitung ASTRA angeordneten Massnahmen eine Präsentation vor Ort nicht möglich ist, erfolgt diese per Videokonferenz). Die Präsentation dauert insgesamt maximal eine Stunde (Begrüssung 5‘, Präsentation 30‘, Fragen Vergabestelle 25‘). Die Einladungen erfolgen per E-Mail spätestens 5 Tage vor dem Präsentationstermin.
15% ZK4.2 Ermöglichung eines Zugriffs auf die Lösung: Der Anbieter stellt den Zugriff auf das von ihm angebotene Produkt für den Zeitraum von 2 Wochen vom 19.04.2021 bis 30.04.2021 zur Verfügung. Er zeigt anhand eines zur Verfügung gestellten Datenexports die Funktionalität des Produkts auf. Die Bewertung erfolgt aufgrund selektiv ausgewählter Kriterien des Anforderungskatalogs und mit der gleichen Punkte Skala gemäss fachlichem Anforderungskatalog und anhand dem prozentualem Anteil der Gewichtung.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit

EK2: Technische Leistungsfähigkeit (Erfüllung der Muss-Kritierien und Einhaltung der Anforderungen gemäss Anforderungskatalog, Normen und Rahmenbedingungen der technischen Spezifikation)

EK3: Kapazität

EK4: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

EK5: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen

EK6: Maximal 50% der Arbeiten dürfen durch Subunternehmer erbracht werden

EK7: Lohngleichheit von Mann und Frau

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1:
EK1.1: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Projekten mit vergleichbarem Volumen (> 1Mio) im monetären Bereich.

EK1.2: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Projekten (Entwicklung) mit vergleichbarer Technologie und Architektur.

EK1.3: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von zwei in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Projekten (Entwicklung) mit vergleichbarem Themenbereich (IPS System).

Zu EK2:
Die technische Spezifikation definiert die fachlichen und technischen Anforderungen an das Werk. Die offerierte IT-Lösung der Lieferantin muss sämtliche Muss-Anforderungen des Pflichtenhefts und der technischen Spezifikation zwingend erfüllen, sonst wird die Anbieterin vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Auch muss die IT-Lösung sämtliche Normen und Standards gemäss der technischen Spezifikation einhalten. Bestätigung in den Angebotsunterlagen.

Zu EK3:
Bestätigung in den Angebotsunterlagen, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2017 bis 2019) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der dreifache Jahresumsatz des Auftrages.

Zu EK4:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate;
Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.

zu EK5:
Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen Teilprojektleiter, Business Analyst, Software-Entwickler, Testverantwortlicher während der Projektlaufzeit

Zu EK6:
Es dürfen maximal 50% der Arbeiten durch Subunternehmer erbracht werden.

Zu EK7:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.

Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehenen Vertragsurkunden

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Ausschluss, Vorbefassung: Amstein+Walthert Progress AG, QSMA AG, Bachofner & Partner AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Pulverstrasse 13
3063 Ittigen
Telefon: +41584629411
E-Mail-Adresse:  
ASTRA-PM-BSA@astra.admin.ch