Ausschreibung 1168617: (20177) 570 Betrieb eines Helpdesks für swisstopo

Publiziert am: 14. Dezember 2020

Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ist das Geoinformationszentrum der Schweiz.
Gesucht wird ein Anbieter für die technische und organisatorische Bereitstellung und den anschliessenden Betrieb eines Helpdesks im Auftrag des Bundesamtes für Landestopografie swisstopo gegenüber den Endkunden ab September 2021 für die Produkte «swisstopo-App» und «mySwissMap» sowie im Rahmen des gegenständlichen Ausschreibungsgegenstandes erweiterte Produktanforderungen und/oder Funktionalitäten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Für zu erbringende Helpdesk-Leistungen: Standort des Call Centers des Anbieters; für Projektreporting und Schulung: Bundesamt für Landestopografie swisstopo, Wabern (Schweiz).

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72253000: Help-Desk und Unterstützungsdienste
  • 79342320: Kundenbetreuung
  • 79512000: Call-Center
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. Dezember 2020 Publikationsdatum
14. Dezember 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

15. Januar 2021 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

16. Februar 2021 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

22. Februar 2021 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK01 Organisation und Umsetzungskonzept
20% ZK02 Qualitätskonzept
15% ZK03 Schulungskonzept
10% ZK04 Präsentation
30% ZK05 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang Nr. 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03
Wesentliche Leistungserbringung durch Anbieter
Die wesentlichen Leistungsanteile des Auftrages, d.h. die Bereitstellung und der Betrieb der technischen Infrastruktur des Helpdesks (Live-Chat-Funktionen können vom Subunternehmer erbracht werden) sowie die interne Koordination der Leistungserbringung in organisatorischer und personeller Hinsicht (wie Einsatzplanung für die Berater u. dgl.) erfolgen durch den Anbieter selbst, nicht durch einen allfällig beigezogenen Subunternehmer.

EK04
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Die verlangten Referenzprojekte müssen zwingend die technische Kundenberatung für Softwareprodukte, vorzugsweise Apps auf mobilen Endgeräten, oder Online-Dienste beinhalten. Mindestens ein Referenzprojekt muss jedoch die technische Kundenberatung für eine App sowohl für das Betriebssystem iOS als auch Android beinhalten.
Soweit spezifische Leistungen von einem Subunternehmer erbracht werden, sind Referenzen des Subunternehmers diesbezüglich zulässig.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK05
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie in der Ausschreibung und den dazugehörigen Unterlagen verlangt, insbesondere im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK06
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC) sowie über einen Stellvertreter, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Der Ansprechpartner sowie sein Stellvertreter sind wie verlangt durch den Anbieter selbst bereitzustellen, nicht durch einen Subunternehmer.
Der SPOC und dessen Stellvertreter verfügen über die verlangten Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B2* mündlich und schriftlich). Die Projektergebnisse und Dokumentationen werden in deutscher Sprache erstellt und abgeliefert.
Der SPOC und dessen Stellvertreter verfügen über der notwendigen Qualifikation und Projektleitererfahrungen. Sie waren jeweils innert der letzten 3 Jahre in mindestens einem vergleichbaren Projekt und einer vergleichbaren Funktion eingesetzt.
*) Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" definiert. Nähere Informationen unter https://www.coe.int/en/web/common-european-framework-reference-languages/home

EK07
Schulung des Beratungspersonal
Der Anbieter ist bereit, sein Beratungspersonal zur Erfüllung der verlangten Leistungen selbst anforderungsgemäss und kontinuierlich hinsichtlich der für die verlangte Kundenberatung relevanten Produkte und allfälligen erweiterten Produktanforderungen und Funktionalitäten von swisstopo weiter zu schulen.

EK08
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)

EK11
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12
Zertifizierung nach ISO 9001 oder gleichwertig
Nachweis, dass der Anbieter selbst und ebenso allfällig beigezogene Subunternehmer mit wesentlichem Leistungsanteil zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung ein gültiges Zertifikat gemäss ISO 9001 oder gleichwertig verfügt.

EK13
Zertifizierung nach ISO 18295-1 oder gleichwertig
Nachweis, dass der Anbieter selbst und ebenso allfällig beigezogene Subunternehmer mit wesentlichem Leistungsanteil zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung Ausschreibung ein gültiges Zertifikat gemäss ISO 18295-1 oder gleichwertig verfügt.

EK14
Leistungserbringung vor Ort
Die im Projekt gegebenenfalls vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen des Anbieters (SPOC z.B. für Reporte oder Projektsitzungen, Kundenberater z.B. für Schulungen und / oder Projektsitzungen) sind bereit, den Raum Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren (insbesondere werden keine Spesen vergütet; vgl. auch allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes in EK10 hiervor).

EK15
Korrespondenzsprache mit Auftraggeber
Der Anbieter bestätigt, dass die Korrespondenzsprache mit dem Auftraggeber Deutsch ist und somit insbesondere Sitzungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.

EK16
Sprachkenntnisse der Kundenberater
Der Anbieter bestätigt, dass er personelle Ressourcen mit den nötigen Sprachkompetenzen (jeweils für die verlangten Sprachen mindestens B2*) einsetzt, um eine anforderungs- und qualitätsgerechte Kundenberatung in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache zu gewährleisten.
*) Anmerkung: Die Sprachniveaus sind im "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen" definiert. Nähere Informationen unter https://www.coe.int/en/web/common-european-framework-reference-languages/home

EK17
Ordentliche Servicezeit (wochentags)
Der Anbieter bestätigt, dass der Betrieb des Helpdesks per Telefon, E-Mail und des Live-Chat, sofern und soweit der Live-Chat als Leistung ebenso in Anspruch genommen wird, montags bis freitags 10:00 bis 19:00 Uhr sichergestellt ist. Ausgenommen sind Feiertage: Als Feiertag gelten die schweizweiten, den Sonntagen gleichgestellten Feiertage (namentlich Neujahrstag, Auffahrt, Bundesfeier und Weihnachtstag) sowie Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag.

EK18
Ausserordentliche Servicezeit (Wochenende/Feiertag)
Der Anbieter bestätigt, dass der Betrieb des Helpdesks per Telefon, E-Mail und Live-Chat, sofern und soweit der Live-Chat als Leistung ebenso in Anspruch genommen wird, bei hohem Beratungsaufkommen zeitlich begrenzt und auf Verlangen des Auftraggebers als ausserordentliche Servicezeit gemäss dieser Anforderung auf Wochenenden (samstags und sonntags) und Feiertage erweitert werden kann. Es ist davon auszugehen, dass dies an bis zu 10 Wochenend-/ bzw. Tagen pro Jahr erforderlich sein kann.
Hinweis
Als Feiertag gelten die schweizweiten, den Sonntagen gleichgestellten Feiertage (namentlich Neujahrstag, Auffahrt, Bundesfeier und Weihnachtstag) sowie Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag.

EK19
Service Level für den Helpdesk
Der Anbieter bestätigt, dass das hierin verlangte Service Level für den Helpdesk per Telefon und Live-Chat, sofern und soweit auch der Live-Chat in Anspruch genommen wird, auf einem Servicelevel von 80/20 während der Servicezeiten eingehalten wird. Das bedeutet, dass 80% aller eingehenden Anfragen innerhalb von 20 Sekunden von einem Kundenbetreuer persönlich entgegengenommen werden.
95% der eingehenden E-Mails werden innert 24 Stunden (exkl. Wochenende) beantwortet.
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber monatlich und unaufgefordert (jeweils bis Mitte des nächsten Monates) eine Statistik zur Verfügung, aus der zur Prüfung gemäss diesen Anforderungen nachvollziehbar hervorgeht, wie viele Anrufe/Anfragen in welcher Zeit beantwortet wurden und ob und inwiefern die verlangten Anforderungen im jeweiligen Vormonat eingehalten wurden.

EK20
Erreichbarkeit des Helpdesks per Telefon und Live-Chat
Der Anbieter bestätigt, dass der Helpdesk per Telefon und Live-Chat, sofern und soweit auch der Live-Chat in Anspruch genommen wird, mit einem Erreichbarkeitsgrad von mindestens 90% betrieben wird. Der Erreichbarkeitsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der beantworteten Anrufe/Anfragen zur Gesamtzahl der Anrufe/Anfragen (Summe aus beantworteten, aufgelegten und abgewiesenen Anrufen/Anfragen).
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber monatlich und unaufgefordert (jeweils bis Mitte des nächsten Monates) eine Statistik zur Verfügung, aus der zur Prüfung gemäss diesen Anforderungen nachvollziehbar die Anzahl beantworteter Anrufe/Anfragen und die Gesamtzahl der eingegangenen Anrufe/Anfragen des jeweiligen Vormonats hervorgeht.

EK21
Erweiterte Produkteanforderungen und neue Funktionalitäten
Der Anbieter bestätigt, dass der Helpdesk im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsgegenstandes neben den Produkten «mySwissMap» und «swisstopo-App» auch auf weitere Produkteanforderungen und / oder Funktionalitäten erweitert werden kann.

EK22
Zeitfenster Präsentationstermine
Die Präsentation der Angebote wird mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche die Eignungskriterien und die Technische Spezifikation erfüllen und nach der Bewertung der Zuschlagskriterien ZK01 – ZK03 sowie ZK05 (d.h. exklusive Bewertung der Präsentation, ZK04) noch für den Zuschlag in Frage kommen. Der Anbieter bestätigt, dass er auf Verlangen des Aufraggebers eine Präsentation gemäss den verlangten Bedingungen und der dazugehörigen Bewertungsmatrix des Pflichtenhefts Kapitel 6.2 durchführen und die geplanten Termine / Zeitfenster für eine Präsentation reservieren wird.

EK23
Betriebsaudit
Der Auftraggeber kann überprüfen, ob die Betriebsinfrastruktur und -leistungen beim Anbieter gemäss den technischen und organisatorischen Sicherheitsvorgaben des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411, das Datenschutzgesetz, SR 235.1 und dessen Verordnung DSGV, SR 235.11) erbracht werden. Dazu hat er die Möglichkeit auf eigene Kosten externe Audits in Auftrag zu geben.
Der Anbieter erklärt sich bereit bei Bedarf der Vergabestelle und auf entsprechend erstes Verlangen entsprechende Betriebsaudits zu akzeptieren, wie verlangt durchzuführen und insbesondere den Zutritt in seine Räumlichkeiten und Zugriff auf seine Daten zu gewähren, solange dieselben im Zusammenhang mit der verlangten Leistungserbringung stehen.
Ein Audit wird höchstens einmal jährlich durchgeführt; vorbehalten bleiben negative Ergebnisse aus einer erfolgten Durchführung; in diesem Fall behält sich der Auftraggeber ein zusätzliches ausserordentliches Audit vor.
Sollten die Ergebnisse der Betriebsaudits negativ ausfallen, gelten im Übrigen die entsprechenden Folgen aus dem Vertragsentwurf (vgl. dazu Bestimmungen in Kapitel 21).

EK24
Datenschutz
Der Anbieter verpflichtet sich, die geltende schweizerische Datenschutzordnung (vgl. Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992, DSG, SR 235.1, sowie dazugehörige Verordnung vom 14. Juni 1993, VDSG, SR 251.11) einzuhalten, insbesondere sein einzusetzen beabsichtigtes Personal ausreichend über das erlaubte und nicht erlaubte Bearbeiten von personenbezogenen Daten im Rahmen des gegenständlichen Auftrages zu sensibilisieren und seine Systeme vor der Möglichkeit zur unberechtigten Kenntnisnahme und vor einem unerlaubten Zugriff durch unberechtigte Personen und / oder Dritte zu schützen.

EK25
Schutz der Informatik- und Telekommunikationssysteme vor Angriffen
Der Anbieter verpflichtet sich, für die und bei der Vertragsabwicklung seine Informatik- und Telekommunikationssysteme (umfassend insbesondere Infrastruktursysteme, Netzwerke, Geräte und Anwendungen sowie Daten und Informationen) in seinem Verantwortungsbereich nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik mittels technisch und organisatorisch möglichen sowie wirtschaftlich zumutbaren Vorkehrungen vor Angriffen zu schützen (vgl. dazu auch Vertragsentwurf).

EK26
Einhaltung IKT Vorgaben des Bundes
Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/ikt-vorgaben/grundlagen/w002-weisungen_bundesrat_ikt-sicherheit_bundesverwaltung_wisb.html). Der IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung (https://www.isb.admin.ch/isb/de/home/ikt-vorgaben/sicherheit/si001-ikt-grundschutz_in_der_bundesverwaltung.html) muss seinerseits vorbehaltlos anerkannt werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Es bleibt beiden Vertragspartnern vorbehalten, den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen, wenn die Bindung an den Vertrag für die Partei wegen veränderter Umstände ganz allgemein unzumutbar geworden ist. Dies gilt im Besonderen, wenn die für die Kundenberatung gegenständlichen Produkte vor Ende der Vertragslaufzeit eingestellt würden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1168617 (20177) 570 Betrieb eines Helpdesks für swisstopo