Zuschlag 1167437: Projekt ERP – Erweiterung um Entlastungsunterstützung der Organisation
Publiziert am: 17. Dezember 2020
Finanzverwaltung des Kantons Bern
Anlässlich des Vergabeverfahrens «Leitung und Unterstützung Projekt ERP» zur Einführung eines Enterprise-Resource-Planning-Systems (ERP-Systems) im Kanton Bern, hat der Kanton den Auftrag (vgl. Meldung-Nr. 954549 / Projekt-ID 143618) an den Zuschlagsempfänger vergeben. Die Organisation der kantonalen Verwaltung wird durch das Projekt stark beansprucht. Durch gezielte Entlastungsmassnahmen wird die Doppelbelastung des operativen Alltagsgeschäfts, durch die zusätzlichen Aufgaben aus dem Projekt ERP, gemindert. Die Entlastungsleistungen werden vor allem dort durch den Zuschlagsempfänger erbracht, wo der schnelle Einsatz und das bereits vorhanden Projektwissen unabdingbar für die Organisationsentlastung sind. Ein Auftrag kann unter anderem dann freihändig vergeben werden, wenn die Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen an den ursprünglichen Anbieter vergeben werden muss, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist (Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV). Dieser Tatbestand ist vorliegend erfüllt. Unabdingbar für eine wirksame und schnelle Entlastung der Organisation sind sowohl sehr spezifische Kenntnisse der Kantonsorganisation wie auch der bestehenden, künftig durch die Software SAP abzulösenden, Konzernapplikationen FIS und PERSISKA. Diese Voraussetzungen werden in der erforderlichen Tiefe nur vom bisherigen Dienstleistungserbringer erfüllt. Würde der Auftrag anderweitig vergeben, wäre die qualitative und quantitative Kontinuität der Dienstleistung ohne massive Projektverzögerungen (Einarbeitungszeit eines anderen Anbieters) und damit zusammenhängende Mehrkosten nicht gewährleistet.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.12.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Die Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Münsterplatz 12
3011 Bern
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