Zuschlag 1166299: (20222) 803 ICT-Aufsicht DL im Bereich der Aviation Security
Publiziert am: 26. November 2020
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Die Zuschlagsempfängerin hat als einzige Anbieterin die Eignungskriterien und die Technischen Spezifikationen jeweils vollständig erfüllt und sie hat zusätzlich bei der Bewertung einen hohen Punktestand erreicht, welcher die hohe Qualität des Angebots hinsichtlich der Zuschlagskriterien aufzeigt. Die Zuschlagsempfängerin hat somit das wirtschaftlich günstigste Angebot im Sinne des Beschaffungsrechts eingereicht und erfüllt die Anforderungen gemäss Pflichtenheft am besten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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300 Punkte | ZK1 Organisation und Durchführung von ICT Audits im Bereich der Aviation Security |
200 Punkte | ZK2 Auditoren-Kenntnisse im Bereich der ICT |
200 Punkte | ZK3 Auditoren-Kenntnisse in der Aviatik, im speziellen im Bereich der Aviation Security |
200 Punkte | ZK4 Sicherstellen einer geschützten Aktenablage sowie eines geschützten Kommunikationskanales zwischen dem Anbieter und dem BAZL sowie den auditierten Entitäten |
200 Punkte | ZK5 Spezifische Erfahrung und Anwendung von Risk Assessment und -Management in den Bereichen ICT und/oder Aviation Security |
100 Punkte | ZK6 Spezifische Erfahrung und Anwendung von Penetration Tests und Vulnerability Assessments |
400 Punkte | ZK7 Qualität der Durchführung von Audits als auch der Auditreports nach Industry-best-practice |
400 Punkte | ZK8 Preis der angebotenen Dienstleistung |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.11.2020
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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