Zuschlag 1164917: CR-Business: Betrieb, Wartung und Support
Publiziert am: 18. Dezember 2020
Amt für Dienstleistungen und Ressourcen der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern
Die Vergabe der wiederkehrenden Kosten für die Nutzung und den Gebrauch der Software (Lizenz), des Digitalisierungsservers (SaaS) sowie für Betrieb, Wartung und Support von jährlich CHF 235'445.12 inkl. MwSt., sowie die einmaligen Kosten für die Weiterentwicklung von Modulen über CHF 91'545.00 inkl. MwSt. wird an die ursprüngliche Anbieterin vergeben. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre mit der Abrufmöglichkeit von zwei (2) Optionen von je einem (1) Jahr (Total 5 Jahre) und einem Gesamtbetrag von CHF 1'268'770.62 inkl. MwSt. Die DV Bern AG hat die Handelsregisterlösung (CR-Business) entwickelt. Sie wird insgesamt in 22 Kantonen der Schweiz eingesetzt und ist die aktuelle Geschäftsapplikation des Handelsregisteramtes des Kantons Bern (HRA BE). Die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, will in den kommenden Jahren die strategische Stossrichtung und die zukünftige Lösung für das Handelsregisteramt evaluieren. Konkret geht es hierbei um die Klärung und Bestimmung einer Geschäftsapplikation, welche auf dem neuesten Stand der Technologie, Usability und Sicherheit besteht. In Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG, BSG 731.2) und gestützt auf Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Die Fortführung des Betriebs, der Wartung und des Supports dieser Software ist für das Handelsregisteramt des Kantons Bern geschäftskritisch. Über die detaillierten technischen Kenntnisse für den reibungslosen fortlaufenden Betrieb der bestehenden Lösung und eine zeitgerechte Wartungs- und Supportdienstleistung verfügt nur die bisherige Anbieterin. Die Auftragsvergabe an sie ist daher zur Erhaltung der Kontinuität der Leistungen erforderlich.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.11.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Rechtsamt DIJ, Münstergasse 2, 3000 Bern 8 angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Kramgasse 20, Postfach 652
3000 Bern 8
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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