Zuschlag 1163535: SR 20.459-1 08.07.2020 Outsourcing Festnetztelefonie Vertragsverl.
Publiziert am: 31. Dezember 2020
Stadt Winterthur Departement Finanzen
§ 10. Abs. 1 lit. c) SVO Vertragsverlängerung aufgrund technischer Besonderheiten des Auftrags mit dem bisherigen Dienstleister.
Die erbrachten Leistungen durch den bisherigen Dienstleister haben zu einem engen Kooperationsverhältnis mit der Stadt Winterthur geführt. Die Austauschbarkeit dieser Dienstleistungen ist deshalb nicht ohne weiteres und insbesondere nicht ohne erhebliche technische und finanzielle Risiken möglich. Die Dienstleisterin hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit der Stadt Winterthur den umfassenden Ausbau der Telefonie Systeme vorangetrieben und zu einem reibungslosen Betrieb massgeblich beigetragen.
Die Dienstleisterin steht zudem zusammen mit der Herstellerfirma der heutigen Telefonie-Anlagen der Stadt in einer sehr engen Zusammenarbeit und verfügt über alle notwendigen Hersteller-Zertifizierungen. Die Position der bestehenden Dienstleisterin ist in diesem speziellen Falle bis zur in den nächsten 4 Jahren geplanten Ablösung der vorhandenen Infrastruktur nicht austauschbar.
(Auftrag mit Stadtratsbeschluss SR.20.459-1 vom 8.7.2020 erteilt)
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.10.2020
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Der Zuschlag erfolgt vorbehältlich der Genehmigung des Budgets durch die Genehmigungsinstanz.
Turbinenstrasse 16
8403 Winterthur
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