Zuschlag 1162419: Managed EDR Service

Publiziert am: 6. November 2020

Kanton St.Gallen, Finanzdepartement, Dienst für Informatikplanung

Endpoint Detection and Response (EDR) bezeichnet Lösungen, mit denen Bedrohungen auf Endgeräten (z.B. PC, Notebook, Tablet, Server) frühzeitig erkannt und untersucht werden. Der Managed EDR) Service ist eine Ergänzung der Sicherheits-Massnahmen auf den bestehenden APZ Client Endgeräten.
Der Service kann nur in Ergänzung zum bestehenden APZ Service erbracht werden, da eine technische und organisatorische Abhängigkeit besteht. Abraxas als Lieferant und Betreiber der APZ Plattform (Client und Server der Arbeitsplatz-Umgebung) ist bereits unter dem laufenden Betriebsvertrag für die Sicherheit der Infrastruktur verantwortlich. Die entsprechenden Service-Prozeduren, technischen Zugriffe und organisatorischen Abläufe in Zusammenarbeit mit dem Kunden (IT-Organisation des Kantons St.Gallen) sind formal definiert und eingespielt. Einzig diese Konstellation erlaubt es, den Managed EDR Service den Anforderungen entsprechend und rasch auszurollen, weil sich Synergien im Engineering und Deployment Prozess ergeben.

Gemäss Artikel 16 Bst. g der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (sGS 841.11) kann die Beschaffung daher freihändig erfolgen.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Abraxas Informatik AG, St. Gallen
CHF 1,273,000 exkl. MwSt., Die Vertragsdauer beträgt 38 Monate

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

03.11.2020


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
(falls der Zuschlag den Anbietern nicht vorgängig mit begründeter Verfügung samt Rechtsmittelbelehrung eröffnet wurde)


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kanton St.Gallen, Finanzdepartement, Dienst für Informatikplanung
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:  
peter.muentener@sg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1162419 Managed EDR Service