Zuschlag 1162349: 001
Publiziert am: 6. November 2020
Gemeindeverband Anzeiger Region Bern
Die technischen, administrativen und organisatorischen Leistungen für die Herstellung und den Vertrieb des "Anzeiger Region Bern" erreichen die Schwellenwerte des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
Aufgrund der technischen Besonderheiten des Auftrags (beso. digitale Tools und Rechte an diesen), der besonderen Verpflichtungen gegenüber dem Gemeindeverband Anzeiger Region Bern (u.a. Übernahme der Mitarbeitenden, Erbringung verschiedener Gratisleistungen, Beachtung von Tarifvorgaben), der Kontinuität der Leistungserbringung sowie der Befristung des Auftrags (im Sinne einer Übergangslösung von einem Jahr mit Verlängerungsoption bis zum Inkrafttreten der Teilrevision des Gemeindegesetzes über die eAnzeiger) muss der Auftrag nach Art. 7 Abs. 3 lit. c und f ÖBV freihändig der SR Medien Bern AG, die aus einem MBO hervorgeht, vergeben werden.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.10.2020
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Die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der vorliegenden Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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