Zuschlag 1161731: Fin. Pers. Immob., IT und Recht - Ausgliederung Kinder- und Jugendheim

Publiziert am: 30. Oktober 2020

Generalsekretariat der Direktion für Inneres und Justiz Kanton Bern (GS DIJ)

Im Juni 2020 erhielt PwC den Zuschlag im Einladungsverfahren für die Projektbegleitung in den Themenfeldern Finanzen, Personal, Immobilien, IT und Recht im Projekt Ausgliederung der fünf kantonalen Kinder- und Jugendheime. Die Ausschreibungsunterlagen enthielten in Ziff. 14 folgenden Vorbehalt: «Die Auftraggeberin behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an die Zuschlagsempfänger zu vergeben (Artikel 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV)». Der hier vergebene Auftrag ist ein solcher Folgeauftrag. Er betrifft die erweiterte Unterstützung der Arbeiten in den erwähnten Themenfeldern bis Ende 2021 aufgrund des zusätzlichen Unterstützungsbedarfs im Projekt. Der hier angegebene Auftragswert ist eine Schätzung, und der tatsächliche Auftragswert kann am Ende der Vertragsdauer tiefer oder höher liegen.

Nach der genannten Bestimmung der Verordnung vom 16.10.2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) können Aufträge freihändig vergeben werden, wenn sie sich auf einen Grundauftrag beziehen, der im offenen, selektiven oder Einladungsverfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Weil dies hier wie bereits ausgeführt der Fall ist, ist die freihändige Vergabe des Auftrags zulässig.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72224000: Beratung im Bereich Projektleitung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Pricewaterhouse Coopers AG (PwC), Bern
CHF 110,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

29.10.2020


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittelsind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Generalsekretariat der Direktion für Inneres und Justiz Kanton Bern (GS DIJ)
Münstergasse 2
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
regula.mueller@be.ch