Zuschlag 1161227: Erweiterung Projektleitung Ausgliederung der kant. Kinder- und Jugendh
Publiziert am: 30. Oktober 2020
Generalsekretariat der Direktion für Inneres und Justiz Kanton Bern (GS DIJ)
Ein Auftrag kann freihändig vergeben werden, wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der Anbieterin oder dem Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist (Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16.Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV, BSG 731.21). Diese Voraussetzung ist hier erfüllt. Im Februar 2020 erhielt PwC den Zuschlag im Einladungsverfahren für die Projektbegleitung des Projekts Ausgliederung der fünf kantonalen Kinder- und Jugendheime. Der bisherige Projektverlauf hat gezeigt, dass der Aufwand für die Projektbegleitung grösser ist als ursprünglich angenommen, weshalb insbesondere zur Einhaltung des Zeitplans der bisherige Auftrag erweitert werden muss. Ein Wechsel des Beratungsunternehmens mitten im Projektverlauf wäre mit wesentlichen Mehraufwänden, Verzögerungen und Qualitätsverlusten verbunden und würde den Projekterfolg gefährden. Daher ist die freihändige Vergabe des Zusatzauftrags zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.10.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittelsind beizulegen.
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Münstergasse 2
3011 Bern
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