Zuschlag 1154371: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)

Publiziert am: 24. Oktober 2020

Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern

Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern ersetzt die bestehende MapGuide-CAFM Integration mit FIORI- CAFM Integration, um den Investitionsschutz anstehender Betriebsanpassungen zu gewährleisten.

Eine freihändige Vergabe ist gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.

Bei der Vergabe handelt es sich um zeitlich limitierte Arbeiten zur Sicherstellung des produktiven SAP Betriebes der BVD bis zur Überführung in die ERP-Gesamtplattform mit Dienstleistungszentren (Shared Service Centers SSC) in der Verwaltung des Kantons Bern
Zur Sicherstellung einer effizienten FIORI-CAFM-Integration müssen die Anpassungsarbeiten an den bestehenden Implementierungspartner Korasoft GmbH vergeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die bestehenden Prozesse ohne grossen Anpassungsaufwand ersetzt werden können (ÖBV Art 7. f).


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48810000: Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Korasoft GmbH, Hennef, DE
CHF 350,000 exkl. MwSt., Ablösung inklusiver Umsetzung neuer Anforderungen (bspw.Stapeldruck)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

24.10.2020


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der

Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern

angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
E-Mail-Adresse:  
ict.bvd@be.ch