Ausschreibung 1154111: Multifunktionsprinting

Publiziert am: 19. April 2021

Informatik Aargau

Mit dieser Ausschreibung sucht der Kanton Aargau einen Geräte-Hersteller und Partner, um den gesamten MfP- und Arbeitsplatzdrucker-Gerätepark zu ersetzen und zu betreiben. Die gesamte Druckinfrastruktur soll nach dem Modell "Printing-as-a Service" realisiert und betrieben werden.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Kantonale Verwaltung Aargau, Aarau und Aussenstandorte

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30000000: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
  • 30232000: Peripheriegeräte
  • 30232100: Drucker und Plotter
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. April 2021 Publikationsdatum
19. April 2021 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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31. Mai 2021 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
29. April 2021 Frist für Fragen

Die Fragen werden von der Beschaffungsstelle laufend, spätestens bis zum 05.05.2021 beantwortet.

31. Mai 2021 Abgabetermin 11:00

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31. Mai 2021 Offertöffnung

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None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Informatik Aargau
Hintere Bahnhofstrasse 8
5001 Aarau
Telefon: 062 835 11 47
E-Mail-Adresse:  
submission.it@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1154111 Multifunktionsprinting