Zuschlag 1153943: Herauslösung der IT-Infrastruktur aus dem Verbund

Publiziert am: 18. September 2020

AEW Energie AG

Freihändige Vergabe gestützt auf § 8 Abs. 3 lit. d,e und g SubmD Kt. Aargau, insbesondere aufgrund der technischen Komplexität und fehlender Alternativmöglichkeiten:
Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen im Verbund und deren Komplexität durch zahlreiche Schnittstellen und Abhängigkeiten, kann die Herauslösung sowie der Aufbau in einer neuen Zone der Systeme nur durch den bestehenden Dienstleister Avectris selbst durchgeführt werden.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48600000: Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 48800000: Informationssysteme und Server
  • 48900000: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
  • 72400000: Internetdienste
  • 72700000: Computernetze
  • 72900000: Computer-Backup-Dienste und Katalogkonvertierung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Avectris AG, Baden

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

15.09.2020


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens durch die Vergabestelle erlassenden anfechtbaren Verfügungen (Art. 24 Abs. SubmD) kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen ab deren Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

AEW Energie AG
Obere Vorstadt 40
5001 Aarau
Telefon: +41 62 834 21 11
E-Mail-Adresse:  
einkauf@aew.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1153943 Herauslösung der IT-Infrastruktur aus dem Verbund