Ausschreibung 1150951: (20191) 201 ResEDA 2.0

Publiziert am: 2. September 2020

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Direktion für Ressourcen, Informatik EDA

Für die Entwicklung resp. Weiterentwicklung der IT-Produkte beim EDA sollen pro Los jeweils 12 spezialisierte, externe Dienstleister evaluiert werden.
Das Ziel der Ausschreibung ist, eine mehrjährige Partnerschaft zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu schaffen. Der Auftragnehmer soll in Optionen unterschiedliche Fähigkeiten/Aufgaben in agilen Methoden anbieten können und ist in der Lage, die ausgeschriebenen Eigenschaften für die Begleitung der Produktentwicklung anzubieten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Raum Bern, abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72224000: Beratung im Bereich Projektleitung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Produktmanagement

  • Lot 2:

    Produktentwicklung


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. September 2020 Publikationsdatum
2. September 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

16. September 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

12. Oktober 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

16. Oktober 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Produktmanagement
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • - Projektleitung - Business Analyse - Product Ownership - User Experience Design Max. Stundenzahl: 80'750 Stunden Es werden maximale Stundenzahlen mit maximal 12 Zuschlagsempfängern pro Los mittels Rahmenvertrag vereinbart.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
500 Punkte ZK01 Zertifizierung in Business Analyse
500 Punkte ZK02 Zertifizierung in agilen Methoden
600 Punkte ZK03 Erfahrung in agilen Methoden
1500 Punkte ZK04 Erfahrung in Produktmanagement
1200 Punkte ZK05 Erfahrung in Beschaffungen
1500 Punkte ZK06 Erfahrung in Anforderungs- und Testmanagement
400 Punkte ZK07 Aus- und Weiterbildungen
400 Punkte ZK08 Fluktuation
400 Punkte ZK09 Teams
3000 Punkte ZK10 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A1 und A10 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Produktentwicklung
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • - Applikationsentwicklung - Scrum Mastering - ICT-Software Architektur - User Experience Design Max. Stundenzahl : 36'000 Stunden Es werden maximale Stundenzahlen mit maximal 12 Zuschlagsempfängern pro Los mittels Rahmenvertrag vereinbart.
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
600 Punkte ZK01 Zertifizierung in agilen Methoden
800 Punkte ZK02 Erfahrung mit agilen Methoden
400 Punkte ZK03 Erfahrung in Applikationsentwicklung
1200 Punkte ZK04 Erfahrung in .Net Core
700 Punkte ZK05 Erfahrung in User Experience Design
700 Punkte ZK06 Erfahrung in Microservices
700 Punkte ZK07 Erfahrung in Event-Driven Architekturen
500 Punkte ZK08 Erfahrung in Data Management
400 Punkte ZK09 Erfahrung in Ruby on Rails
400 Punkte ZK10 Teams
300 Punkte ZK11 Aus- und Weiterbildungen
300 Punkte ZK12 Fluktuation
3000 Punkte ZK13 Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen A2 und A11 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Los 1:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 06).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib https://www.logib.admin.ch/home
Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
-Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
-Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 Ressourcen im Produktmanagement
Der Anbieter bestätigt, dass er mindestens vier Personen im Bereich Produktmanagement im Rahmen von mindestens einer der folgenden Rollen beschäftigt:
- Projektleiter
- Business Analyst
- Product Owner
- User Experience Designer
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK04 Ausbildung Mitarbeitende
Der Anbieter bestätigt, dass mindestens 80% seiner zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden erfolgreich eine Ausbildung auf Tertiärstufe in Informatik oder Wirtschaft oder weitere Ausbildungen, gemäss Dokument «SBFI Bildungssystem Schweiz» und «EQR Zuordnungsbericht» gemäss Anhang A08 und A09, abgeschlossen haben.
Bildungssystem Schweiz:
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/bildungsraum-schweiz/bildungssystem-schweiz.html
Anerkennung ausländischer Diplome:
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK05 Zertifizierung Projektmanagement
Der Anbieter bestätigt, dass mindestens 80% seiner zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden (Anbieter inkl. Subunternehmer) erfolgreich eine der folgenden Zertifizierungen erlangt haben:
- IPMA Level C oder IPMA Level B oder IPMA Level A
oder
- Project Management Professional (PMP) nach PMI (Project Management Institute)
oder
- Hermes 5.1 Foundation oder Advanced
oder
- ein Diplom im Projektmanagement
oder
- ein CAS / Modul an einer HF oder FH in Projektmanagement
oder
- eine äquivalente Zertifizierung (die Äquivalenz der Zertifizierung ist vom Anbieter nachzuweisen).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK06 Ansprechpartner
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher für Anfragen und bei Eskalationen von Problemen zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Diese Person ist bereit und fähig, in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) zu kommunizieren. Verlangte Sprachniveaus: Deutsch oder Französisch als Muttersprache oder mit Sprachniveau C1 und in der anderen Sprache Niveau B2.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, Koordinaten, und Stellvertreter des SPOC.

EK07 Sprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch oder Französisch ist und somit Sitzungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher oder französischer Sprache erfolgen. Der Anbieter bestätigt, während der gesamten Vertragsdauer nur Mitarbeitende einzusetzen, welche folgende sprachliche Mindestanforderungen erfüllen:
Muttersprache oder mindestens das Sprachniveau B2 in Deutsch oder Französisch.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsüberprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterschreiben. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Sicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Bei einem Personalwechsel werden die Leistungen und Kosten für die Übergabe und den Wissenstransfer nicht vergütet.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, dass er sowie alle Subunternehmer folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) akzeptiert:
- für Informatikdienstleistungen des Bundes (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019), siehe Anhang A04.
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20.10.2010, Stand Juni 2019), siehe Anhang A05.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 12 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Ergebnisverantwortung / kein Personalverleih
Der Anbieter bestätigt, dass er die Ergebnisverantwortung für seine Leistungen übernehmen wird. Er nimmt zur Kenntniss, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er das auftragsrechtliche Weisungsrecht der Auftraggeberin zur konkreten Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts einhalten wird (die Auftraggeberin hat kein umfassendes Weisungsrecht im Sinne eines Personalverleihverhältnisses).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK14 Spesen
Der Anbieter bestätigt, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden und diese im Lohn der Angestellten beinhaltet sind.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Los 2:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 06).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib https://www.logib.admin.ch/home
Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03 Ressourcen in der Produktentwicklung
Der Anbieter bestätigt, dass er mindestens vier Personen im Bereich Produktentwicklung im Rahmen von mindestens einer der folgenden Rollen beschäftigt:
- Applikationsentwickler
- Scrum Master
- ICT- Software Architekt
- User Experience Designer
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK04 Ausbildung Mitarbeitende
Der Anbieter bestätigt, dass mind. 80% seiner zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden erfolgreich eine Ausbildung auf Tertiärstufe in Informatik, Mathematik oder Physik gemäss Dokument «SBFI Bildungssystem Schweiz» und «EQR Zuordnungsbericht» gemäss Anhang A08 und A09, abgeschlossen haben.
Bildungssystem Schweiz:
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/bildungsraum-schweiz/bildungssystem-schweiz.html
Anerkennung ausländischer Diplome:
https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/diploma.html
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK05 Ansprechpartner
Der Anbieter bestätigt, dass er über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher für Anfragen und bei Eskalationen von Problemen zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Diese Person ist bereit und fähig, in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) zu kommunizieren. Verlangte Sprachniveaus: Deutsch oder Französisch als Muttersprache oder mit Sprachniveau C1 und in der anderen Sprache Niveau B2.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Funktionsbezeichnung, Koordinaten, und Stellvertreter des SPOC.

EK06 Sprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch oder Französisch ist und somit Sitzungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher oder französischer Sprache erfolgen. Der Anbieter bestätigt, während der gesamten Vertragsdauer nur Mitarbeitende einzusetzen, welche folgenden sprachlichen Mindestanforderungen erfüllen:
Muttersprache oder mindestens das Sprachniveau B2 in Deutsch oder Französisch.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK07 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsüberprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterschreiben. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Sicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Bei einem Personalwechsel werden die Leistungen und Kosten für die Übergabe und den Wissenstransfer nicht vergütet.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, dass er sowie alle Subunternehmer folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) akzeptiert:
- für Informatikdienstleistungen des Bundes (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019), siehe Anhang A04.
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20.10.2010, Stand Juni 2019), siehe Anhang A05.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 13 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK11 Ergebnisverantwortung / kein Personalverleih
Der Anbieter bestätigt, dass er die Ergebnisverantwortung für seine Leistungen übernehmen wird. Er nimmt zur Kenntnis, dass somit Angebote unter Personalverleihbedingungen ausgeschlossen werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK12 Vorgaben
Der Anbieter bestätigt, dass er das auftragsrechtliche Weisungsrecht der Auftraggeberin zur konkreten Besorgung des ihm übertragenen Geschäfts einhalten wird (die Auftraggeberin hat kein umfassendes Weisungsrecht im Sinne eines Personalverleihverhältnisses).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK13 Spesen
Der Anbieter bestätigt, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden und diese im Lohn der Angestellten beinhaltet sind.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019 )
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Direktion für Ressourcen, Informatik EDA
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1150951 (20191) 201 ResEDA 2.0