Zuschlag 1150609: Patientenmonitoring System
Publiziert am: 24. August 2020
Spital Männedorf AG
§ 10 Abs. 1 lit. f SubmV Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gewährleistet ist.
Es handelt sich um einen Update des bestehenden Systems.Der Anbieterwechsel würde zu einem unverrhätnissmässig grossen Aufwand führen.
Auftraggeber: | Träger kommunaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.08.2020
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, seit deren Publikation, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Gemäss Verfügung des Verwaltungsrates vom 19.08.2020
Asylstrasse 10
8708 Männedorf
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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