Ausschreibung 1145695: (20222) 803 ICT-Aufsicht DL im Bereich der Aviation Security
Publiziert am: 22. Juli 2020
Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Die Grundleistung ist die Erbringung von ICT-Audit-Dienstleistungen (Auftrag) während der Vorbereitung, Durchführung, Berichterstellung und Nachbearbeitung im Zusammenhang mit Aufsichtsaktivitäten des BAZL im Bereich der Aviation Security für die Dauer von 5 Jahren.
Die IT-Fachspezialisten führen im Auftrag des BAZL, Sektion SISE, ICT-Aufsichtsaktivitäten (Audits und Inspektionen) zur Verifizierung der Einhaltung der Anforderungen des NASP Kapitel 19 durch.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz, alle Sprachregionen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. Juli 2020 | Publikationsdatum | |
22. Juli 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den beiden Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
10. August 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
7. September 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
11. September 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
1. Januar 2021 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
300 Punkte | ZK1 Organisation und Durchführung von ICT Audits im Bereich der Aviation Security |
200 Punkte | ZK2 Auditoren-Kenntnisse im Bereich der ICT |
200 Punkte | ZK3 Auditoren-Kenntnisse in der Aviatik, im speziellen im Bereich der Aviation Security |
200 Punkte | ZK4 Sicherstellen einer geschützten Aktenablage sowie eines geschützten Kommunikationskanales zwischen dem Anbieter und dem BAZL sowie den auditierten Entitäten |
200 Punkte | ZK5 Spezifische Erfahrung und Anwendung von Risk Assessment und -Management in den Bereichen ICT und/oder Aviation Security |
100 Punkte | ZK6 Spezifische Erfahrung und Anwendung von Penetration Tests und Vulnerability Assessments |
400 Punkte | ZK7 Qualität der Durchführung von Audits als auch der Auditreports nach Industry-best-practice |
400 Punkte | ZK8 Preis der angebotenen Dienstleistung |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK1
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK2
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, und weist diese mit 3 Referenzprojekten nach.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Prozessbeschreibung und relevante Vorlagen für die Durchführung des Auftrags;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung (falls Referenz beim Bund) sind dem Angebot beizulegen.
EK3
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können:
- Kenntnisse in Bereich der ICT
- Kenntnisse in der Aviatik, im speziellen im Bereich der Aviation Security
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK4
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK5
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in englischer, deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in englischer Sprache erstellen und abliefern können. Die Anforderung ist in allen Fällen das Level B2 nach Common European Framework of Reference (CEFR).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.
EK6
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK7
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) gemäss Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK8
Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit geforderten Angaben.
EK9
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend einer international anerkannten Qualitätsnorm oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat
EK10
Aktenablage und Kommunikation
Der Anbieter stellt sicher, dass eine geschützte Aktenablage sowie ein geschützter Kommunikationskanal zwischen dem Anbieter und dem BAZL sowie den auditierten Entitäten verwendet wird.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis und Unterlagen:
- Prozessbeschrieb IT-Sicherheit
- Prozessbeschrieb Versand vertraulicher Dokumente
EK11
Risk Assessment und Risk Management
Der Anbieter muss in der Lage sein, ein für den IT Bereich als auch für den Bereich der Aviatik und im speziellen für die Aviation Security angepasstes Risk Assessment und -Management durchzuführen.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis und Unterlagen:
- Prozessbeschrieb Risk Assessment und -Management
- Nachweise von durchgeführten Risk Assessments
EK12
Penetration Tests und Vulnerability Assessments
Der Anbieter muss in der Lage sein, Penetration Tests und Vulnerability Assessments durchzuführen.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis und Unterlagen:
- Prozessbeschrieb Penetration Tests und Vulnerability Assessments
- Nachweise von durchgeführten Penetration Tests und Vulnerability Assessments
EK13
Unabhängigkeitserklärung
Der Anbieter muss bestätigen, dass im Zeitraum von 3 Jahren vor Einreichung des Angebotes keine direkten Geschäftsbeziehungen mit den unter Pflichtenheft Kapitel 3.1 aufgelisteten Entitäten bestanden sowie er selber nicht in diesen Geschäftsbereichen (bspw. mit Tochtergesellschaften, Joint-Ventures, etc.) tätig war.
Nachweis
Unterschriebene Unabhängigkeitserklärung.
EK14
Vertraulichkeitserklärung
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Informationen, Kenntnisse und Tatsachen, welche er im Zusammenhang mit der Erfüllung und Ausübung des Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln. Das Amtsgeheimnis ist zu wahren. Informationen an Dritte über diesen Vertrag werden allein durch das BAZL erteilt. Kontakte mit Dritten laufen ebenfalls nur über das BAZL.
Nachweis
Unterschriebene Vertraulichkeitserklärung.
EK15
Verpflichtungserklärung
Der Anbieter verpflichtet sich, dass nach Abschluss jeder Aufsichtsaktivität alle Informationen, Dokumente und Unterlagen, welche von der beaufsichtigten Entität zur Verfügung gestellt werden, dem BAZL abgeliefert werden und auf der eigenen Dokumentenablage (soft copies und hard copies) unwiderruflich gelöscht werden.
Nachweis
Unterschriebene Verpflichtungserklärung.
EK16
Preis-Simulation
Der Anbieter muss eine fiktive Aufwand-Abrechnung einer Aufsichtsaktivität vorlegen, unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben:
- Dauer der Aufsichtsaktivität ist 2 volle Arbeitstage à jeweils 8 Stunden (insg. 16 Stunden)
- Ort der Aufsichtsaktivität ist Ittigen bei Bern
- Spesen Übernachtung, Verpflegung und Reisen müssen nicht ausgewiesen werden. Diese Spesenansätze sind analog den Vorgaben des Bundes.
- Ausweisung der Mehrwertsteuer
a) Die fiktive Aufwand-Abrechnung muss die durchschnittliche Leistungsvergütung pro Stunde für interne Arbeiten ausweisen (basierend auf den obenerwähnten Vorgaben und Erfahrungswerten des Anbieters für vergleichbare durchgeführte Aktivitäten).
b) Die fiktive Aufwand-Abrechnung muss die durchschnittliche Leistungsvergütung pro Stunde für externe Arbeiten ausweisen (basierend auf den obenerwähnten Vorgaben und Erfahrungswerten des Anbieters für vergleichbare durchgeführte Aktivitäten).
c) Die fiktive Aufwand-Abrechnung muss die durchschnittliche Leistungsvergütung pro Stunde für die Reisezeit ausweisen (ohne Berücksichtigung von Reisespesen).
Nachweis
Fiktive Aufwand-Abrechnung einer Aufsichtsaktivität gemäss Vorgaben.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016.
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) gemäss Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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