Ausschreibung 1145695: (20222) 803 ICT-Aufsicht DL im Bereich der Aviation Security

Publiziert am: 22. Juli 2020

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Die Grundleistung ist die Erbringung von ICT-Audit-Dienstleistungen (Auftrag) während der Vorbereitung, Durchführung, Berichterstellung und Nachbearbeitung im Zusammenhang mit Aufsichtsaktivitäten des BAZL im Bereich der Aviation Security für die Dauer von 5 Jahren.
Die IT-Fachspezialisten führen im Auftrag des BAZL, Sektion SISE, ICT-Aufsichtsaktivitäten (Audits und Inspektionen) zur Verifizierung der Einhaltung der Anforderungen des NASP Kapitel 19 durch.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz, alle Sprachregionen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79400000: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
  • 72220000: Systemberatung und technische Beratung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
22. Juli 2020 Publikationsdatum
22. Juli 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den beiden Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

10. August 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

7. September 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

11. September 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
300 Punkte ZK1 Organisation und Durchführung von ICT Audits im Bereich der Aviation Security
200 Punkte ZK2 Auditoren-Kenntnisse im Bereich der ICT
200 Punkte ZK3 Auditoren-Kenntnisse in der Aviatik, im speziellen im Bereich der Aviation Security
200 Punkte ZK4 Sicherstellen einer geschützten Aktenablage sowie eines geschützten Kommunikationskanales zwischen dem Anbieter und dem BAZL sowie den auditierten Entitäten
200 Punkte ZK5 Spezifische Erfahrung und Anwendung von Risk Assessment und -Management in den Bereichen ICT und/oder Aviation Security
100 Punkte ZK6 Spezifische Erfahrung und Anwendung von Penetration Tests und Vulnerability Assessments
400 Punkte ZK7 Qualität der Durchführung von Audits als auch der Auditreports nach Industry-best-practice
400 Punkte ZK8 Preis der angebotenen Dienstleistung

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK2
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, und weist diese mit 3 Referenzprojekten nach.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Prozessbeschreibung und relevante Vorlagen für die Durchführung des Auftrags;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung (falls Referenz beim Bund) sind dem Angebot beizulegen.

EK3
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können:
- Kenntnisse in Bereich der ICT
- Kenntnisse in der Aviatik, im speziellen im Bereich der Aviation Security
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK4
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK5
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in englischer, deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in englischer Sprache erstellen und abliefern können. Die Anforderung ist in allen Fällen das Level B2 nach Common European Framework of Reference (CEFR).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK6
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 2).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK7
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) gemäss Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK8
Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit geforderten Angaben.

EK9
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend einer international anerkannten Qualitätsnorm oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat

EK10
Aktenablage und Kommunikation
Der Anbieter stellt sicher, dass eine geschützte Aktenablage sowie ein geschützter Kommunikationskanal zwischen dem Anbieter und dem BAZL sowie den auditierten Entitäten verwendet wird.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis und Unterlagen:
- Prozessbeschrieb IT-Sicherheit
- Prozessbeschrieb Versand vertraulicher Dokumente

EK11
Risk Assessment und Risk Management
Der Anbieter muss in der Lage sein, ein für den IT Bereich als auch für den Bereich der Aviatik und im speziellen für die Aviation Security angepasstes Risk Assessment und -Management durchzuführen.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis und Unterlagen:
- Prozessbeschrieb Risk Assessment und -Management
- Nachweise von durchgeführten Risk Assessments

EK12
Penetration Tests und Vulnerability Assessments
Der Anbieter muss in der Lage sein, Penetration Tests und Vulnerability Assessments durchzuführen.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis und Unterlagen:
- Prozessbeschrieb Penetration Tests und Vulnerability Assessments
- Nachweise von durchgeführten Penetration Tests und Vulnerability Assessments

EK13
Unabhängigkeitserklärung
Der Anbieter muss bestätigen, dass im Zeitraum von 3 Jahren vor Einreichung des Angebotes keine direkten Geschäftsbeziehungen mit den unter Pflichtenheft Kapitel 3.1 aufgelisteten Entitäten bestanden sowie er selber nicht in diesen Geschäftsbereichen (bspw. mit Tochtergesellschaften, Joint-Ventures, etc.) tätig war.
Nachweis
Unterschriebene Unabhängigkeitserklärung.

EK14
Vertraulichkeitserklärung
Der Anbieter verpflichtet sich, alle Informationen, Kenntnisse und Tatsachen, welche er im Zusammenhang mit der Erfüllung und Ausübung des Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln. Das Amtsgeheimnis ist zu wahren. Informationen an Dritte über diesen Vertrag werden allein durch das BAZL erteilt. Kontakte mit Dritten laufen ebenfalls nur über das BAZL.
Nachweis
Unterschriebene Vertraulichkeitserklärung.

EK15
Verpflichtungserklärung
Der Anbieter verpflichtet sich, dass nach Abschluss jeder Aufsichtsaktivität alle Informationen, Dokumente und Unterlagen, welche von der beaufsichtigten Entität zur Verfügung gestellt werden, dem BAZL abgeliefert werden und auf der eigenen Dokumentenablage (soft copies und hard copies) unwiderruflich gelöscht werden.
Nachweis
Unterschriebene Verpflichtungserklärung.

EK16
Preis-Simulation
Der Anbieter muss eine fiktive Aufwand-Abrechnung einer Aufsichtsaktivität vorlegen, unter Berücksichtigung der folgenden Vorgaben:
- Dauer der Aufsichtsaktivität ist 2 volle Arbeitstage à jeweils 8 Stunden (insg. 16 Stunden)
- Ort der Aufsichtsaktivität ist Ittigen bei Bern
- Spesen Übernachtung, Verpflegung und Reisen müssen nicht ausgewiesen werden. Diese Spesenansätze sind analog den Vorgaben des Bundes.
- Ausweisung der Mehrwertsteuer
a) Die fiktive Aufwand-Abrechnung muss die durchschnittliche Leistungsvergütung pro Stunde für interne Arbeiten ausweisen (basierend auf den obenerwähnten Vorgaben und Erfahrungswerten des Anbieters für vergleichbare durchgeführte Aktivitäten).
b) Die fiktive Aufwand-Abrechnung muss die durchschnittliche Leistungsvergütung pro Stunde für externe Arbeiten ausweisen (basierend auf den obenerwähnten Vorgaben und Erfahrungswerten des Anbieters für vergleichbare durchgeführte Aktivitäten).
c) Die fiktive Aufwand-Abrechnung muss die durchschnittliche Leistungsvergütung pro Stunde für die Reisezeit ausweisen (ohne Berücksichtigung von Reisespesen).
Nachweis
Fiktive Aufwand-Abrechnung einer Aufsichtsaktivität gemäss Vorgaben.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016.
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) gemäss Kapitel 8 „Besondere Bestimmungen“ des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch