Ausschreibung 1144197: (19171) 341 menuCH-Kids - Nationale Ernährungserhebung

Publiziert am: 15. Juli 2020

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Die Erhebung «menuCH-Kids» soll aufzeigen, wer isst was, wieviel, wann und wo. Durch verschiedene Befragungen und anthropometrische Messungen sollen Daten zum Lebensmittelverzehr, Ernährungs- und Gesundheitsverhalten bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 3 bis einschliesslich 17 Jahren erhoben werden. Die Verzehrsdaten sind an Hand von 24h-Records und 24h-Recalls im Rahmen eines Face-to-Face- und eines telefonischen Interviews zu erheben. Zur besseren Charakterisierung des Ernährungsstatus und der Nährstoffversorgung ist bei einem Unterkollektiv der 6- bis 17-Jährigen zusätzlich die Entnahme von Spot-Urin und von venösem Blut (freiwillig für Probanden) vorzunehmen.
Grundleistung:
- Erstellung eines Durchführungskonzepts
- Durchführung des Testdurchlaufs und Erstellung des Zwischenberichts


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 79330000: Statistische Dienstleistungen
  • 79311200: Durchführung von Umfragen
  • 85111810: Blutuntersuchungen
  • 72314000: Datenerhebung und -zusammentragung
  • 72316000: Datenanalyse
  • 73300000: Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung
  • 73110000: Forschungsdienste
  • 85141000: Dienstleistungen von medizinischem Personal
  • 85121200: Dienstleistungen von Fachärzten
  • 79311300: Umfragenanalyse
  • 79311000: Umfragen
  • 85145000: Dienstleistungen von medizinischen Laboratorien
  • 85121291: Dienstleistungen von Kinderärzten
  • 79311210: Telefon-Umfragen
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. Juli 2020 Publikationsdatum
15. Juli 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Das Pflichtenheft und der Anforderungskatalog sind in deutscher und englischer Sprache erhältlich. Fachliche Anhänge sind in englischer Sprache.

5. August 2020 Frist für Fragen

Erste Fragerunde: bis am 05.08.2020
Zweite Fragerunde: bis am 28.08.2020

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

15. Oktober 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

20. Oktober 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Februar 2021 Geplanter Projektstart
20. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK01 Preis
30% ZK02 Erfahrung der Leitungspersonen
40% ZK03 Grobkonzept

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen: Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).

EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Expertise des Anbieters
Der Anbieter verfügt über genügend Expertise und Erfahrung um diesen Auftrag erfüllen zu können. Er weist diese Erfahrung anhand von Referenz(en) nach.

EK04 Studienleiter
Der Anbieter verfügt über einen erfahrenen und fachlich versierten Studienleiter im Themenbereich der vorliegenden Ausschreibung. Der Studienleiter ist Single Point of Contact (SPOC) und muss der deutschen, französischen und/oder englischen Sprache mächtig sein. Die Stellvertretung muss gewährleistet sein.
Im Fall einer Co-Leitung muss klar definiert werden, wer die Rolle des SPOCs ausübt.

EK05 Eskalation
Der Anbieter verfügt über eine Person, welche der deutschen, französischen oder englischen Sprache mächtig ist, damit sie die Verantwortung bei der Eskalation von Problemen mit dem Auftraggeber, wie auch für die Sicherstellung der vertraglich geregelten Leistungserbringung übernehmen kann. Studienleitung und Eskalationsverantwortung dürfen nicht in Personalunion wahrgenommen werden.
Die Stellvertretung muss gewährleistet sein.

EK06 Personelle Ressourcen
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen der gesamten Leistungserbringung qualifizierte Spezialisten in den folgenden Bereichen einsetzen wird, welche eine oder mehrere Amtssprachen (Deutsch, Französisch und Italienisch) verstehen, lesen, sprechen und schreiben können:
- Ernährung und Diätetik
- Pädiatrie
- Erhebungsmethodik
- Blutentnahme und Bioprobenbearbeitung
- Biomedizinische Laboranalytik
- Statistik und Epidemiologie
- Informatik & Datenmanagement
- usw.

EK07 Ernährungsfachpersonal
Der Anbieter bestätigt, dass er für die Durchführung der Interviews sowie zur Bereinigung und Aufbereitung der Verzehrsdaten, Ernährungsfachpersonal (mind. Bachelor Abschluss in Diätetik) rekrutieren und einstellen wird, welches mit den schweizerischen kulinarischen Spezialitäten vertraut ist und mindestens eine der Landessprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch verstehen lesen, sprechen und schreiben. Für Schulungszwecke sind genügend Englischkenntnisse von Vorteil.

EK08 Medizinisches Fachpersonal
Der Anbieter betätigt, dass er für die Durchführung der Blutentnahme medizinisches Fachpersonal einsetzen wird, welches vertraut im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist.

EK09 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter verpflichtet sich, Mitarbeiter wegen ungenügender Qualifikation oder aus anderen Gründen wie folgt zu ersetzen:
Im Falle der Zuschlagserteilung müssen die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter, welche den Qualifikationsanforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen nicht (mehr) genügen oder aus anderen Gründen (wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc.) abgelehnt werden, auf Verlangen des Auftraggebers oder nach eigenem Ermessen innert nützlicher, an der Leistungserbringung orientierten Frist, durch Personal mit gleichem Anforderungsprofil ersetzt werden.

EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren, einschliesslich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Anhang 8).

EK11 Bewilligungen
Der Anbieter bestätigt, dass er im Rahmen der gesamten Leistungserbringung alle gesetzlich notwendigen Bewilligungen (inkl. Arbeitsbewilligungen, Ethikgesuch usw.) berücksichtigen und selbständig einholen wird.

EK12 Aufwandsentschädigung der Probanden
Der Anbieter bestätigt, dass er den Probanden eine Aufwandsentschädigung entrichten wird.

EK13 Akkreditierung der Laboratorien
Der Anbieter bestätigt, dass er oder allfällige Subunternehmer gemässe der ISO-Norm 17025 akkreditiert sind oder gleichwertiges, einschliesslich Validierung der Analysemethoden.

EK14 Eigentum
Der Anbieter bestätigt, dass sämtliche mit der Studie zusammenhängende Daten (inkl. Scheduling-tool-Daten usw.) Eigentum des Auftraggebers sein werden und dieser jederzeit das Recht hat, auf die Daten zuzugreifen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1144197 (19171) 341 menuCH-Kids - Nationale Ernährungserhebung