Zuschlag 1140073: Stellenpublikation Kanton Bern
Publiziert am: 8. Juli 2020
Personalamt des Kantons Bern
Der Kanton Bern publiziert die vakanten Stellen primär im eigenen Internetstellenmarkt. Schwierig zu besetzende Stellen oder Stellen von Fach- und Führungskräften, bei welchen der Rücklauf im eigenen Stellenmarkt ungenügend ist und deshalb die Stelle nicht erfolgreich besetzt werden kann, müssen zusätzlich in externen Onlinestellenmärkten ausgeschrieben werden. Ebenfalls zusätzlich in externen Onlinestellenmärkten ausgeschrieben werden Stellen, die an Personen mit französischer Muttersprache adressiert sind. Der Kanton Bern rekrutiert in den Amtssprachen deutsch und französisch, hat eine sehr grosse Funktionenvielfalt, die von Fachpersonen mit sehr spezifischem Wissen über Führungskräfte bis zu Generalistinnen und Generalisten in den unterschiedlichsten Tätigkeitsgebieten reicht. Geografisch gesehen rekrutiert der Kanton Bern nahezu in der gesamten Schweiz. Aufträge für die Publikation von Stelleninseraten in externen Onlinestellenmärkten können nur an Auftragsnehmende vergeben werden, die über eine starke Marktposition in allen Branchen, eine gesamtschweizerische Reichweite verfügen und zusätzlich ein breites Zielpublikum ansprechen. Zudem muss der/die Auftragsnehmende das Zielpublikum in der Westschweiz ansprechen können und die Nischenmärkte für Spezialistenfunktionen wie auch Kadermärkte abdecken können. Den getroffenen Abklärungen zufolge kann diese Anforderung nur die JobCloud AG mit ihren Angebot "jobs.ch Professional" und "jobup.ch" erfüllen. Der Auftrag wird deshalb freihändig vergeben. Gemäss Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt. Dies ist nach dem Gesagten vorliegend der Fall.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.07.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Münstergasse 45
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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