Ausschreibung 1136659: (20099) 311 Client Software Offsite Paketierung Service
Publiziert am: 29. Mai 2020
Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz
MeteoSchweiz evaluiert einen kompetenten Partner für den Bereich der Software Paketierung für die Dauer von maximal 5 Jahren. Die Zusammenarbeit beinhaltet die Paketierung der Softwarekomponenten sowie die Sicherung des technologischen Fortschrittes in der Paketierung. Es wird ein Lieferant gesucht, der in seiner Branche zu den Innovatoren gehört und sich in den letzten Jahren durch Eigen- und Weiterentwicklung in der Paketierung einen Namen gemacht hat.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz, Operation Center 1, 8058 Zürich-Flughafen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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29. Mai 2020 | Publikationsdatum | |
29. Mai 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
15. Juni 2020 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
8. Juli 2020 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
15. Juli 2020 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK 1 Leistungsnachweis Quantität |
30% | ZK 2 Leistungsnachweis Qualität |
10% | ZK 3 Relevante Zusatzleistungen |
30% | ZK 4 Gesamtkosten (Grundleistung und Optionen) |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 02).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK03
Leistungsnachweis Paketierung (Erfahrung)
Nachweis, dass der Anbieter über ausreichend Erfahrung - d.h. mehr als 2'000 Clients - in der Paketierung und Verteilung von Client SW (MSI & APP-V) als Service verfügt. Der Anbieter weist die Erfahrung anhand von 3 Referenzen nach, welche den Paketierungsservice aktuell oder innerhalb der letzten 5 Jahre (massgebend ist das Publikationsdatum der Ausschreibung) nutzen und die Pakete automatisch einbinden und über SCCM verteilen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte und laufenden Service Bezug werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04
Kapazitätsnachweis
Nachweis, dass der Anbieter über mindestens zwei Projektteams (Total mind. 1'000 Stellenprozent) verfügt, welche die in dieser Ausschreibung aufgeführten Anforderungen gemäss EK10 erfüllen.
EK05
Packagingfactory
Nachweis, dass der Anbieter über eine „Packagingfactory“ mit den Technologien MSI & APP-V verfügt, in welcher er eine Paketierung für andere Kunden dediziert ausführt.
Der Nachweis gilt als erfüllt, wenn folgende minimalen Anforderungen eingehalten wurden:
- Der Nachweis zweier Kunden ist vorhanden, welche Leistungen aus diesem Modell beziehen oder bezogen haben
- Die System- und Technologieumgebung muss im Hinblick auf die Paketierung identisch sein mit jener von MeteoSchweiz (vgl. Kapitel 3.3.1 im Pflichtenheft)
- Mindestens einer der beiden Nachweise muss aktuell gültig sein (d.h. die Zusammenarbeit darf zum Zeitpunkt der Angebotseingabe nicht beendet sein)
- die Referenzen müssen allesamt mehr als 2'000 Clients ausweisen
EK06
Upgrades- und Releasefähigkeit
Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Paketierungen jeweils anhand der zum Zeitpunkt der Ausführung aktuell gültigen Version (oder nach spezifischer Vorgabe von MeteoSchweiz) zu erstellen.
EK07
Einhaltung Datenschutz
Der Anbieter garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG];
- Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung [BinfV];
- Weisungen des Bundesrates vom 16. Januar 2019 über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung [WIsB]);
- Vorgaben des ISB vom 19. Dezember 2013 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB].
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung, diese Verpflichtungen auf seine Mitarbeitenden zu überbinden.
EK08
Einhaltung Softwareintegrität / Softwareschutz
Der Anbieter garantiert, dass die Integrität der ihm übergebenen Software gegenüber Manipulation gewährleistet ist.
Weiter bestätigt er, dass jegliche Software, welche im Auftrag von MeteoSchweiz bezogen wird, ausschliesslich von freigegebenen Quellen der Hersteller bezogen wird.
EK09
Erreichbarkeit Betriebszeit MeteoSchweiz (Support)
Der Anbieter sichert zu, während der nachfolgend genannten Betriebszeiten der MeteoSchweiz für technische Probleme und Rückfragen sowohl telefonisch als auch schriftlich (E-Mail) erreichbar zu sein:
Montag bis Freitag 08:00-12:00 / 13:00-17:00
Es wird dabei die Erreichbarkeit des jeweiligen Paketerstellers oder einer mindestens gleichwertigen Stellvertretung vorausgesetzt.
EK10
Qualifikation Package Engineer's
Der Anbieter sichert zu, dass alle Mitarbeiter, die künftig in der Rolle eines Package Engineer für MeteoSchweiz Paketierungsleistungen erbringen, die nachstehend aufgeführten Anforderungen erfüllen:
- vertiefte Kenntnisse (mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung) in einer oder mehreren Programmiersprachen (vbScript, vb.NET, C#, PowerShell, etc.)
- verfügt über Kenntnisse (mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung) von möglicher Softwareverteilung
- verfügt über Erfahrung (mind. 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung) in der klassischen Paketierung mit MSI & APP-V
EK11
Sprachkenntnisse
Bestätigung, dass sämtliche im Zusammenhang mit den Leistungen dieser Ausschreibung zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter über die jeweils geforderten Sprachkenntnisse (Deutsch) verfügen:
- Deutsch: Muttersprache oder mind. Niveau C1 gemäss Europäischen Sprachenportfolio ESP (mündlich und schriftlich).
EK12
Ansprechpartner (SPOC)
Bereitschaft, während der gesamten Vertragsdauer einen Ansprechpartner (SPOC) sowie eine mindestens gleichwertige Stellvertretung, welche für Fragen und bei der Eskalation von Problemen zuständig ist und entsprechende Entscheide herbeiführen kann, zur Verfügung zu stellen.
EK13
Spesen
Akzeptanz, dass keine Spesen ausbezahlt werden. In den Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein. Es können keine Spesen geltend gemacht werden, da die Arbeiten in der Regel am Einsatzort auszuführen sind. Eine Vergütung für allfällige Reisezeit kann nicht geltend gemacht werden (siehe AGB Informatikdienstleistungen Bund, Ziffer 15.2).
EK14
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK15
Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Rahmenvertrags in Anhang 07 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Die Anpassung an die Teuerung wird im Rahmenvertrag (vgl. Anhang 07, Ziffer 13.1) geregelt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
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öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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