Zuschlag 1135725: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 15. Mai 2020
AWA Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
HydroPro ist ein zentrales Arbeitsinstrument der Abteilung Gewässerregulierung. Die spezialisierte und auf die Anforderungen angepasste Software ermöglicht das Abfragen, Verwalten, Archivieren und Publizieren von hydrologisch relevanten Messdaten sowie das Datenmanagement für die Seeregulierung. Der Support der aktuell genutzten Version läuft aus. Die Beschaffungskosten erreichen den Schwellenwert des Einladungsverfahrens gemäss Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Bern vom 11. Juni 2002 (ÖBG) in Verbindung mit Anhang 2 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994 (IVöB). Gestützt auf Art. 7 Abs. 3 Bst. f (Ergänzung bereits erbrachter Leistungen) der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) wird das AWA (Amt für Wasser und Abfall) diesen Auftrag jedoch im freihändigen Verfahren vergeben.
2. Begründung für die freihändige Vergabe: Die Rolle als zentrales Arbeitstool, die hohe Integration in die Prozesse der Ereignisbewältigung (Hochwasser/Trockenheit) und die Anbindung der Leitsysteme der Seeregulierung erfordern den Weiterbetrieb der Systems. Damit diese zentralen Aufgaben weiterhin mit hoher Betriebssicherheit erfüllt werden können, ist die Beschaffung der neuen Version von HydroPro notwendig. Die Vergabe erfolgt gemäss ÖBV Art. 7 Abs. 3f im freihändigen Verfahren, da vor dem Hintergrund der Sicherheitsrelevanz mit verhältnismässigem Aufwand nur mit einem direkten Ersatz die Kontinuität, Interoperabilität und Prozessintegration gewährleistet werden kann.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.05.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Auskunftsstelle: Simon Jaun, E-Mail: simon.jaun@be.ch, Telefon 031 633 38 14.
Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon: 0316333811
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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