Zuschlag 1135231: Ausschreibung Betrieb Stadtinformatik 2020
Publiziert am: 14. Mai 2020
Stadt Nidau
5.Die Bereinigung, Prüfung und Bewertung des Angebots erfolgte durch die Stadt-verwaltung unter Leitung des Stadtschreibers, unterstützt durch einen externen Berater. Die eingereichte Offerte wurde einer Detailbewertung aufgrund der Of-fertunterlagen mittels eines vorbereiteten und gewichteten Bewertungsrasters unterzogen. 6.Es wurde festgestellt, dass die Anbieterin alle Eignungskriterien erfüllt. 7.Nach Artikel 30 Absatz 1 ÖBV erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zu-schlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am Besten erfüllt. Aufgrund der Bewertung von Talus ist der Zuschlag an Talus Informatik AG, Wiler bei Seedorf zu erteilen. 8.Das Angebot zur Bezugsoption «Telefonie» erfüllt wesentliche Anforderungen nicht oder nur ungenügend. Es wird daher nicht zugeschlagen. Mangels weiterer Offer-ten wird die Ausschreibung in Bezug auf diese Bezugsoption abgebrochen. Die Stadt Nidau als Vergabebehörde behält sich vor, diese Bezugsoption «Telefonie» zu einem späteren Zeitpunkt separat erneut auszuschreiben. 9.Das Angebot zur zweiten Bezugsoption «lokale Infrastruktur» erfüllt die Anforde-rungen und erhält zusätzlich den Zuschlag.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20 % | Erfüllung der funktionalen Anforderungen IT-Betrieb |
5 % | Erfüllung der Anforderungen und Preis zur Bezugsoption Lokale Infrastruktur |
10 % | Erfüllung der Anforderungen und Preis zur Bezugsoption Telefonie |
5 % | Erfüllung der Anforderungen bezüglich Preisgestaltung während 5 Jahren |
20% | Erfüllung der anbieterbezogenen Anforderungen, Beantwortung der Fragen gemäss Abschnitt 3.3, Offertpräsentation und Referenzauskünfte |
40 % | Preis des Basisangebotes (ohne Bezugsoptionen «Lokale Infrastruktur» und «Telefonie»), berechnet als Summe der einmaligen Kosten und der wiederkehrenden Kosten über 5 Jahre |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
11.05.2020
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Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit ihrer Zustellung beim Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel, Schloss, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Eine allfällige Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Schulgasse 2, Postfach 240
2560 Nidau
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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