Ausschreibung 1133641: (20065) 620 Storage Bund

Publiziert am: 6. Mai 2020

Die IT-Leistungserbringer: BIT, FUB, EDA-IT, ISC-EJPD, ISceco, swisstopo

Die Beschaffung umfasst Hard- und zugehörende Software sowie diverse Dienstleistungen. Die jeweiligen Produkte oder Produktegruppen, welche bei dieser Ausschreibung innerhalb der Lose evaluiert werden, sind zukünftig als Standard vorgesehen. Die Zuschläge erfolgen pro Los jeweils an zwei Anbieter. Mit diesen werden Rahmenverträge ohne Abnahmeverpflichtung abgeschlossen. Der Abruf erfolgt jeweils nach Bedarf. Der Rahmenvertrag sieht ein Preisfindungsverfahren / Benchmarking während der Laufzeit vor.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72317000: Datenspeicherung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Block Storage (SAN)

  • Lot 2:

    SAN Komponenten

  • Lot 3:

    Backup Software & Backup Target Hardware

  • Lot 4:

    IP Storage

  • Lot 5:

    Object Storage

  • Lot 6:

    JBOD Storage (Just a Bunch of Disks)


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Mai 2020 Publikationsdatum
6. Mai 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

18. Mai 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.

Aufgrund der Komplexität bzw. des Umfangs der Ausschreibungsunterlagen werden zwei (2) Fragen-/Antwortrunden durchgeführt:
• Erste Fragerunde: 18.05.2020
• Zweite Fragerunde: 02.06.2020

Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. Juni 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

2. Juli 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Januar 2021 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2030 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Block Storage (SAN)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK01-G Inventar
50 ZK02-G Lager-/Zwischenlagerräumlichkeiten
100 ZK03-G Qualitätsmanagementsystem
100 ZK04-G Qualitätsmanagementsystem/ Umweltmanagementsystem
100 ZK05-G Qualitätsmanagementsystem/ Arbeitsschutzmanagementsystem
100 ZK06-G Powershell-API
200 ZK01-1 vCenter Integration
300 ZK02-1 SAP-Manager
400 ZK03-1 SW-Defined SAN-Block-Storage Solutions
600 ZK04-1 Protokoll FICON
200 ZK05-1 Roadmap
300 ZK06-1 Speichermedien
500 ZK07-1 Rack-Space im RZ
500 ZK08-1 Technologie skaliert
500 ZK09-1 Storage-basierend und unterbruchsfrei
6000 ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: SAN Komponenten
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK01-G Inventar
50 ZK02-G Lager-/Zwischenlagerräumlichkeiten
100 ZK03-G Qualitätsmanagementsystem
100 ZK04-G Qualitätsmanagementsystem/ Umweltmanagementsystem
100 ZK05-G Qualitätsmanagementsystem/ Arbeitsschutzmanagementsystem
100 ZK06-G Powershell-API
300 ZK01-2 Transportverschlüsselung
300 ZK02-2 Roadmap
200 ZK03-2 SFP-Komponenten
700 ZK04-2 Rack-Space im RZ
8000 ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



3: Backup Software & Backup Target Hardware
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK01-G Inventar
50 ZK02-G Lager-/Zwischenlagerräumlichkeiten
100 ZK03-G Qualitätsmanagementsystem
100 ZK04-G Qualitätsmanagementsystem/ Umweltmanagementsystem
100 ZK05-G Qualitätsmanagementsystem/ Arbeitsschutzmanagementsystem
100 ZK06-G Powershell-API
250 ZK01-3 Bandbreiten
250 ZK02-3 SFP-Komponenten
500 ZK03-3 Hybrid-Cloud-Lösungsansätze
500 ZK04-3 Rack-Space im RZ
500 ZK05-3 Technologie skaliert
500 ZK06-3 Backupmigration
7000 ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



4: IP Storage
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK01-G Inventar
50 ZK02-G Lager-/Zwischenlagerräumlichkeiten
100 ZK03-G Qualitätsmanagementsystem
100 ZK04-G Qualitätsmanagementsystem/ Umweltmanagementsystem
100 ZK05-G Qualitätsmanagementsystem/ Arbeitsschutzmanagementsystem
100 ZK06-G Powershell-API
700 ZK01-4 SW-Defined IP-Solutions
400 ZK02-4 Indexierung
400 ZK03-4 Zusätzliche Datenkopien
400 ZK04-4 Speichermedien
700 ZK05-4 Rack-Space im RZ
200 ZK06-4 Migration erfolgt Storage-basierend
700 ZK07-4 Technologie skaliert
6000 ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



5: Object Storage
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK01-G Inventar
50 ZK02-G Lager-/Zwischenlagerräumlichkeiten
100 ZK03-G Qualitätsmanagementsystem
100 ZK04-G Qualitätsmanagementsystem/ Umweltmanagementsystem
100 ZK05-G Qualitätsmanagementsystem/ Arbeitsschutzmanagementsystem
100 ZK06-G Powershell-API
50 ZK01-5 Objekte von 5 TB
50 ZK02-5 SWIFT
100 ZK03-5 CDMI
100 ZK04-5 Hadoop via HDFS
100 ZK05-5 Admin-Konsole
100 ZK06-5 SFP-Komponenten
300 ZK07-5 File Protokoll NFS / SMB
300 ZK08-5 Software Defined Storage
400 ZK09-5 Technologie skaliert
100 ZK10-5 Anbindung an ein KMS
100 ZK11-5 Streaming Compression
8000 ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 05b und 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



6: JBOD Storage (Just a Bunch of Disks)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von 01.01.2021 bis 31.12.2030

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 6 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD) oder Euro (€) zu unterbreiten (siehe auch Pflichtenheft Ziffer 9).

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK03
Ansprechpartner
Der Anbieter stellt einen dedizierten Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann, zur Verfügung. An allen Arbeitstagen des Kantons Bern muss der SPOC verfügbar sein. Personelle Fluktuationen sind unmittelbar mitzuteilen und der Ersatz ist sicherzustellen.

EK04
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich mindestens Sprachniveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen (z.B. Installationsanleitungen) in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) erstellen und abliefern können. Als Schlüsselperson werden der SPOC sowie andere Mitarbeiter des Anbieters verstanden, die im Rahmen des Beschaffungsprojektes Entscheidkompetenz besitzen oder als Know-How Träger eingesetzt werden und direkt mit dem Käufer kommunizieren.
(Sprachniveau gemäss gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder vergleichbar. Die Vergleichbarkeit ist durch den Anbieter zu erbringen).

EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, alle eingesetzten Mitarbeitenden bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Bei Verfehlungen gegen die Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen wird der Mitarbeitende von den betreffenden Aufgaben entbunden. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen nach Auftraggeber Entscheid durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subakkordanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Rahmenvertrag (vgl. Anhang 00).

EK08
Akzeptanz des Vertragsentwurfs für die Lieferung von Hardware, Software und Erbringung von Dienstleistungen (vgl. Beilage Anhang 00)
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 00 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK09
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf Verlangen des Auftraggebers sämtliche aktiv beteiligte Personen die zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. allfälligen Subakkordanten) namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Vertrages einer Personensicherheitsprüfung 11/f gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Unter PSP 11/f wird eine erweiterte Personensicherheitsprüfung verstanden.
Personalfluktuationen sind mittels neuausgefüllten PSP Formular anzuzeigen. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20092321/index.html#a11

EK10
Aktualität der Geräte
Der Anbieter ist bereit, auf Wunsch des Auftraggebers jeweils das aktuellste Modell des zugeschlagenen Gerätes zu liefern, sofern dieses alle Kriterien im mindestens gleichen Umfang erfüllt wie die ursprünglich angebotenen Geräte. Werden Geräte durch Nachfolgemodelle abgelöst, so ist dies frühzeitig mitzuteilen (mindestens 3 Monate vorher, per Brief oder E-Mail mit Bestätigung).

EK11
Gesamtverantwortung
Werden Subakkordanten eingesetzt übernimmt der Anbieter die Gesamtverantwortung. Seine beteiligten Subakkordanten sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.

EK12
Aktuelle Standard-Preisliste
Bestätigung des Anbieters, dass zu den angebotenen Produkten eine öffentlich zugängliche Standardpreisliste für „Storageinfrastruktur“ seines Produktportolios gültig für die ganze Schweiz, in CHF oder EUR/USD, existiert, welche in ihrer jeweils aktuellsten Fassung über die gesamte Vertragslaufzeit als Basis ihre Gültigkeit behält.

EK13
Fremdwährungen
Der Anbieter bestätigt, dass die Vergütung für die Bestellungen während der Vertragsphase jeweils in der Währung erfolgt, in welcher die entsprechende Leistung durch den Auftraggeber beim Anbieter angefragt wird. Es dürfen keine Zuschläge für die Abhandlung jeglicher Art von Beschaffungen in Fremdwährung anfallen.

EK14
Roadmap
Der Anbieter zeigt jeweils zu Beginn eines Jahres (1.1.) die Entwicklung der offerierten Produkte anhand einer Roadmap für die nächsten 15 Monate auf.

EK15
Rücknahme von Altgeräten
Der Anbieter bestätigt, dass er alle Geräte mit Ausnahme der Disks, welche für den Auftraggeber wirtschaftlich nicht mehr einsetzbar sind, nach Gebrauch ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zurücknimmt, diese weiterverwendet oder umweltverträglich und gemäss Stand der Technik entsprechend Art. 6. der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte VREG (SR 814.620) entsorgt oder entsorgen lässt.

EK16
Keep your Harddrive / Disk Retention
Auszutauschende Geräte werden INKLUSIVE Datenträger geliefert. Dies mit dem Wissen, dass der Auftraggeber seinerseits keine Datenträger (z.B. im Supportfall) mitgeben darf.
Der Anbieter muss akzeptieren, das die defekten Festplatten / Flash-Module/ Tapes durch den LE selbst verschredert werden.
Ausnahmen zu Keep your Harddrive sind mit dem Kunden vorgängig zu vereinbaren und bedürfen Auftraggeber seitig zusätzlich die Unterschrift des Informatiksicherheitsverantwortlichen der jeweiligen Leistungsbezüger Organisation.
Keep your Harddrive" ist kostenfrei, d.h. es werden keine zusätzlichen Vergütungen durch die Bedarfsstellen geleistet - weder im Eintretensfall noch über den Kaufpreis.

EK17
Die angebotenen Produkte decken die heutigen Ausgangssituationen sowie künftige Anforderungen ab und sind bei mind. 2 Referenzkunden erfolgreich und vollumfänglich im Einsatz (Inhouse-Lösungen gelten nicht als Referenz).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Die IT-Leistungserbringer: BIT, FUB, EDA-IT, ISC-EJPD, ISceco, swisstopo
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1133641 (20065) 620 Storage Bund