Zuschlag 1132955: ID 596_Beschaffung GIS-Software für Desktop-Geräte und Server
Publiziert am: 1. Mai 2020
Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
1. Der Auftrag erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter Anwendung von Artikel 6 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Juni 2002 (ÖBG) können Aufträge, unter der Voraussetzung von Artikel 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV), jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahrens erreicht werden.
2. Entscheid: Gestützt auf Artikel 7 Absatz 3 Buchstaben f ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben.
3. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der initialen Beschaffung der GIS-Software in einem selektiven Verfahren (Publikation des Zuschlags im simap vom 23.09.2009). Die Umstellung auf Software eines anderen Lieferanten ist mit unverhältnismässig grossem Aufwand für Datenmigration und Umschulung der Mitarbeitenden verbunden. Dies umso mehr als die GIS-Software um die es hier geht, in den nächsten 3-5 Jahren ihr Lebensende erreichen wird und dannzumal ersetzt werden muss.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.05.2020
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Das System verlangt zwingend ein Datum, das vor dem Publikationsdatum liegt oder gleich ist.
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