Zuschlag 1131853: Partnerschaft Siemens
Publiziert am: 24. April 2020
Kantonsspital Baden AG
Freihändiges Verfahren gemäss Ausnahmetatbestand von § 8 lit. d und g SubmD/AG. Weiterführung und Ausbau der Partnerschaft im Zusammenhang mit dem Umzug der bestehenden radiologischen Geräte in den KSB Neubau Agnes und der Erweiterung des Geräteparks.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.04.2020
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Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen ab der Veröffentlichung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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Medizintechnik
5404 Baden
Telefon: 056 486 24 55
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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