Zuschlag 1131229: IPW
Publiziert am: 5. Mai 2020
Generalsekretariat der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kt. Bern
Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zu-schlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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20% | Anbieter und Projektteam |
25% | Lösungskonzept und Vorgehensmodell |
25% | Projektanforderungen |
30% | Preis des Angebots |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.05.2020
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Gegen die Verfügung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Reiterstrasse 11
3011 Bern
Telefon: 0316333212
E-Mail-Adresse:
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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