Ausschreibung 1126007: (20047) 608 Business Analyse GEVER und Umsetzung

Publiziert am: 24. März 2020

Zentrale und dezentrale Bundesverwaltung

Mit diesem Beschaffungsvorhaben sollen acht Anbieter gefunden werden, welche die Bundesverwaltung im Bereich Business Analyse Geschäftsverwaltungssystem ActaNova unterstützen können. Dabei soll diese Unterstützung in der Form von Aufträgen und, wo sinnvoll, von Werkverträgen erfolgen (Personalverleih ausgeschlossen).

Das maximale optionale Beschaffungsvolumen beträgt CHF 140 Mio. über die gesamte Vertragsdauer.
Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale
Beschaffungsvolumen abgerufen.

Der Bedarf fällt in allen Departementen der Bundesverwaltung an. Für eine Mehrheit der anfallenden Aufträge ist eine signifikante Beteiligung von erhöhter Seniorität (Senior/Expert) über alle Bereiche hinweg erforderlich.

Das gesamte Beschaffungsvolumen wird mit jedem Zuschlagsempfänger mittels Rahmenvertrag vereinbart.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Die Leistungen sind aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen in der Regel vor Ort, d.h. in den Räumlichkeiten der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz zu erbringen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. März 2020 Publikationsdatum
24. März 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

14. April 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. Mai 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

15. Mai 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
18% ZK01: GEVER-Projektreferenzen Analyse, Requirement Engineering und Lösungsdesign
18% ZK02: GEVER-Projektreferenzen Umsetzung und Implementierung/Konfiguration
6% ZK03: GEVER-Projektreferenz Wartung, Support und Weiterentwicklung
9% ZK04: GEVER-Projektreferenzen Dokumentation und Projektleitung
6% ZK05: Verfügbare Ressourcen in den Bereichen Business Analyse, Requirement Engineering und Lösungsarchitektur
6% ZK06: Projektreferenzen ActaNova
3% ZK07: ActaNova-Knowhow (Schulungen)
4% ZK08 Partnerstatus ActaNova
30% ZK09: Maximaler Stundenansatz für Vor-Ort-Leistungen, höchste Seniorität über alle Bereiche

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Verfahrensgrundsätze / Lohngleichheit
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 3).
Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:
- Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.
oder
- Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen.
oder
- Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.
Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt zum Zeitpunkt der Angebotseingabe über die nötigen personellen Ressourcen (2 Mitarbeitende), um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Profile: Business Analyst, Requirements Engineer oder Lösungsarchitekt («ICT-Architekt» gemäss «Berufe der ICT», Anhang 7). Für jeden eingereichten CV ist im Bemerkungsfeld anzugeben, welches Profil erfüllt wird.
Nachweis:
- 1 CV pro Mitarbeiter, aus welchem das Profil eindeutig nachvollziehbar ist
- Schriftliche Bestätigung

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, Mitarbeitende einzusetzen, die im gesuchten Fachbereich in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich, Niveau B2) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Weiter bestätigt der Anbieter, dass er bei Bedarf auf Mitarbeitende zurückgreifen kann, die im gesuchten Fachbereich mit Französisch-, Italienisch- oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (gemäss Gemeinsamen Europäischem Referenzrahmen für Sprachen) kommunizieren können.
Der Anbieter akzeptiert weiter, dass die spezifischen Sprachanforderungen an Mitarbeitende im Rahmen der Abrufe bekannt gegeben werden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK06
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK09
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Spesen
Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Kapitel 10.3.3 des Pflichtenheftes.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Erfahrung mit Geschäftsverwaltungssystemen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung in Business Analyse, Lösungsarchitektur und Umsetzung mit Geschäftsverwaltungs- (GEVER) oder Enterprise-Content-Management-Systemen (ECM).
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Vorhaben nach (Projektdokumentation), für welche er die Gesamtverantwortung getragen hat.
Anforderungen an die Referenz:
- Durchführung: Projektabschluss je Referenz nicht älter als 01.01.2015 oder laufendes Projekt
- Projektmindestgrösse 60 Tage pro Referenz
- Je Referenz mind. 300 Arbeitsstunden vom Anbieter im Auftragsverhältnis geleistet
- Mindestens ein Projekt muss nachweislich federführend mit 300 Stunden Eigenleistungen (nicht Subunternehmertum) erbracht worden sein
Nachweis:
Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation gemäss Anhang 04 Vorlage Referenzblatt.

EK12
Wissensmanagement (Knowhow-Transfer) und Innovation
Der Anbieter bestätigt, dass das Wissen, das die von ihm für die Auftragserfüllung eingesetzten Personen sich während der Vertragslaufzeit über das Geschäftsverwaltungssystem ActaNova beim Bund aneignen, in seiner Organisation bleibt, bei Folgeaufträge wiederverwendet wird und an neue Mitarbeitende weitergegeben wird. Er bestätigt zudem, dass er seine eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produkt- und Technologieinnovationen regelmässig und nachweisbar schult.
Der Anbieter nimmt zudem mindestens zu folgenden Punkten nachvollziehbar Stellung bzw. führt diese Punkte aus:
- Stellvertretungslösungen
- Interne Schulungen
- Externe Schulungen
- Innovations-Roadmap über die kommenden zwei Jahre
- Sicherstellung der Wiederverwendung des Knowhows für den Bund
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung und nachvollziehbares Knowhow-Transfer- und Innovationskonzept im Umfang von maximal 3 A4-Seiten.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung gemäss Anhang 1 der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 (SR 172.010.1) erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Gestützt auf den Rahmenvertrag werden mit Bezug auf die Realisierung einzelner Projekte jeweils Einzelverträge zwischen der Firma und der Vergabestelle vereinbart. Der jeweilige Einzelvertragspartner wird mittels Abrufverfahren unter den 8 Rahmenvertragspartnern ausgewählt (vgl. Anhang 5 Rahmenvertrag, Ziff 4.2). Verbindliche projektbezogene Leistungen ergeben sich jeweils erst aus den Einzelverträgen.

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen abgerufen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Zentrale und dezentrale Bundesverwaltung
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1126007 (20047) 608 Business Analyse GEVER und Umsetzung