Ausschreibung 1123659: (20027) 485 Business Analyse & Testmanagement-Auftragsleistungen

Publiziert am: 10. März 2020

Informatik Service Center ISC-EJPD

Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben sollen Anbieter im Aufgabengebiet von Business Analyse und Testmanagement gefunden werden, welche das ISC-EJPD bei der Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben entsprechende Unterstützung bieten können.
Dabei soll diese Unterstützung in der Form von Aufträgen erfolgen. Die gesuchte Leistung wird in zwei Losen als reine optionale Leistung mit je 4 Zuschlagsempfängern ausgeschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Für die Leistungen des ISC-EJPD:
Informatik Service Center ISC-EJPD
Fellerstrasse 15 und Güterstrasse 24
3003 Bern

Für die Leistungen des BBL:
Bern oder weitere Standorte der Bundesverwaltung in der Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Auftragsleistung im Bereich Business-Analyse
    3.Q 2020 – 4.Q 2026

  • Lot 2:

    Auftragsleistung im Bereich Testmanagement
    3.Q 2020 – 4.Q 2026


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. März 2020 Publikationsdatum
10. März 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

24. März 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

20. April 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. April 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2020 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2024 Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Auftragsleistung im Bereich Business-Analyse 3.Q 2020 – 4.Q 2026
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die Aufgaben der Business Analyse umfassen grob die folgenden Merkmale: • Analyse der Kundenbedürfnisse und erarbeiten der Anforderungen für IKT Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit den Kunden. • Unterstützung der Kunden in der Formulierung ihrer Probleme und Erwartungen, sowie in der Beurteilung von Lösungsvarianten und der Präselektion eines Lösungsweges. • Systematische Erhebung und Spezifikation von Anforderungen an ein zu entwickelndes Produkt oder System.
  • Projektdauer von 01.07.2020 bis 31.12.2024

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
500 Punkte ZK01 Ausbildung
500 Punkte ZK02 UML-Kenntnisse
400 Punkte ZK03 Agiles Vorgehen
200 Punkte ZK04 BPMN-Kenntnisse
200 Punkte ZK05 Geschäftsarchitektur
200 Punkte ZK06 Erfahrung öffentliche Verwaltung/Grossbetriebe
1100 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 10.2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



2: Auftragsleistung im Bereich Testmanagement 3.Q 2020 – 4.Q 2026
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die Aufgaben des Testmanagements umfassen die Erstellung der Teststrategie, Testpläne, Testspezifikationen und Testkonzepte. Die eingesetzten Mitarbeitenden stellen die Planung und Durchführung von Testaktivitäten sicher und überwachen die Testaktivitäten bezüglich Qualität, Termine und Kosten. Sie beherrschen die verschiedenen Methoden / Richtlinien im Einsatz in diesem Bereich.
  • Projektdauer von 01.07.2020 bis 31.12.2024

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
700 Punkte ZK01 Ausbildung
700 Punkte ZK02 HP ALM
400 Punkte ZK03 Agiles Vorgehen
200 Punkte ZK04 Erfahrung öffentliche Verwaltung/Grossbetriebe
1100 Punkte ZK Preis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 10.2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01:
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter und gegebenenfalls die beigezogenen Subunternehmer verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02:
Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03:
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und einen Entscheid herbeiführen kann.

EK04:
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK05:
Auszug aus Strafregister
Der Anbieter ist bereit im Falle eines Zuschlags auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und bei Abschluss des Einzelvertrages einen Strafregisterauszug der betreffenden Person/en einzureichen.

EK06:
Ersatz von Mitarbeitern
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK07:
Akzeptanz der AGB Bund
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).

EK08:
Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf des Rahmenvertrags (Anhang Kap. 10.4 des Pflichtenhefts) vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK09 Los 1:
Erfahrung Sachgebiet
Bestätigung, dass der Anbieter seit 2010 über mindestens 4 Jahre im Bereich Business-Analyse im Rahmen von Kundenaufträgen (Projekte) tätig war.

EK09 Los 2:
Erfahrung Sachgebiet
Bestätigung, dass der Anbieter seit 2010 über mindestens 4 Jahre im Bereich Testmanagement im Rahmen von Kundenaufträgen tätig war.

EK10:
Personelle Ressourcen
Der Anbieter (inkl. Subunternehmen) verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, zu erfüllen.

EK11:
Haftung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Leistung als Auftrag (kein Personalverleih) erbringen wird und somit die Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge übernehmen wird. Diese gilt sowohl für sämtliche vom Anbieter, als auch von allfällig beigezogenen Subunternehmern erbrachte Leistung.
Falls Subunternehmer beigezogen werden, tritt der Anbieter als Generalunternehmer auf.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Das ISC-EJPD wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei der Firma beziehen bzw. abrufen. Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern. Es besteht keine Bezugspflicht seitens des ISC-EJPD.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Informatik Service Center ISC-EJPD
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch