Abbruch 1123421: (19104) 620 Externe IKT-Dienstleistungen für die Abteilung Produktion
Publiziert am: 6. März 2020
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Damit das BBL, Produktion und Beschaffung seinen Grundauftrag für die laufenden Projekte weiterhin vollständig in einer hohen Qualität und gleichen internen Ressourcenbestand wahrnehmen kann, hat sich das BBL entschieden auf externe Dienstleistungen zurückzugreifen. Dabei soll die Umsetzung dieser Leistungen in Form von Dienstleistungsaufträgen mit werkvertraglichen Nebenleistungen erfolgen.
Anbieter können auf ein Los, mehrere Lose oder auf alle Lose anbieten. Beim Los 2 und 3 ist pro Firma nur ein Zuschlag möglich.
Gestützt auf den Rahmenvertrag werden für die Realisierungen einzelner Projekte jeweils Einzelverträge mit der Auftragnehmerin vereinbart. Verbindliche Leistungen ergeben sich jeweils aus diesen. Angebote als Personalverleih sind ausgeschlossen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Für das Los 1 sind keine Angebote eingegangen. Das Los 1 wird gestützt auf Art. 30 Abs. 2 lit. a VöB abgebrochen.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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