Zuschlag 1121053: Datacom NG und Fulfillment Factory
Publiziert am: 26. Februar 2020
SBB AG Einkauf Infrastruktur
Der Bau und die Migration des neuen Datennetzes (Datacom NG) müssen angepasst werden. Heute bestehen deutlich erhöhte Anforderungen bezüglich Security und Netzwerkzonen. Zusätzlich müssen durch die Geschwindigkeit in der Digitalisierung deutlich mehr (Anzahl) und zusätzliche (in der Art) Services implementiert werden, als ursprünglich geplant und konzipiert. Der Umfang der Weiterausbauten und das Mengenwachstum waren bei den Ausschreibungen in der Form nicht absehbar. Die Netzarchitektur wurde nach dem Zuschlag spezifisch auf die Bedürfnisse der SBB zugeschnitten. Auf dieser Basis muss der Netzbau komplett mit Komponenten und Know How von Nokia stattfinden. Die nötigen Leistungen zur Ergänzung und Erweiterung können deshalb einzig durch die bisherige Leistungserbringerin (Nokia Solutions and Networks Schweiz AG als Rechtsnachfolgerin der damaligen Zuschlagsempfängerin Alcatel-Lucent Schweiz AG) erbracht werden. Die Provisionierung im neuen Datennetz erfolgt durch die Fulfillment Factory, deren Leistungsfähigkeit Voraussetzung für die Fertigstellung der Migration ist. Die erhöhten Anforderungen im Netz schlagen sich somit auch in zusätzlichen Anforderungen an die Fulfillment Factory nieder. Ohne Anpassung im Teil Fulfillment Factory würden weitere Verzögerungen verursacht, die den Gesamterfolg des Projektes massgeblich gefährden. Die Fulfillment Factory, als proprietäre Lösung von ehemals Comptel Corporation, wurde im Rahmen der bisherigen Einführung bei der SBB auf ihre Bedürfnisse resp. die des Datennetzes angepasst. Die freihändige Vergabe beinhaltet Leistungen, um das bestehende Werk zu erweitern. Für diese Leistungen braucht es fundierte Kenntnisse der proprietären Lösung, der bisher aufgeschalteten Services und dem bestehenden Umfeld bei der SBB. Die nötigen Kenntnisse sind im Moment einzig bei der bisherigen Leistungserbringerin (Nokia Oy als Rechtsnachfolgerin der damaligen Zuschlagsempfängerin Comptel Corporation) vorhanden, da diese einerseits die proprietäre Lösung kennt und anderseits die Einführung des Systems bei der SBB gemacht hat. Ein Know-how Transfer/Aufbau ist innert nützlicher Frist nicht möglich und es besteht das Risiko von Verzögerungen/Qualitätsproblemen mit Auswirkungen auf das Datennetz und damit auf den Bahnbetrieb. Aufgrund dessen, dass die Fulfillment Factory seit ihrer Einführung integraler Bestandteil des Datennetzes Datacom NG ist und die beiden Teile direkt voneinander abhängen, werden die beiden freihändigen Vergaben (Datacom NG und Fulfillment Factory) als zwei getrennte Lose in einer Publikation zusammengefasst.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.02.2020
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich
Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im
Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit der Angabe der Beweismittel sowie der Unterschrift
der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und
vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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