Zuschlag 1120279: Mailweaver
Publiziert am: 19. Februar 2020
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Die Newsletter SaaS-Lösung «Mailweaver» der Firma Arcmedia AG, Luzern bietet den kantonalen Organisationseinheiten die Möglichkeit, selbständig alle erforderlichen Schritte für die Planung, Gestaltung und den Versand von Newslettern abzuwickeln. Die kantonalen Newsletter werden basierend auf einer einheitlichen und für mobile Endgeräte optimierte Vorlage versandt, die den Gestaltungsrichtlinien bezüglich Erscheinungsbild des Kantons Bern entspricht.
Mailweaver wird im gesamten kantonalen Umfeld eingesetzt. Derzeit findet die Anpassung der kantonalen Newslettervorlagen an die neuen Gestaltungsrichtlinien zum Erscheinungsbild des Kantons Bern statt. Der Abschluss der Migration ist per Ende Q1 2020 geplant. Im Rahmen von IT@BE ist überdies fortan vorgesehen, dass Entwicklungs- und Supportleistungen in diesem Bereich vollständig ausgelagert werden. Vor dem Hintergrund dieser geänderten Umstände wird momentan eine öffentliche Ausschreibung des Newsletters vorbereitet, im Zeitraum der vorliegenden freihändigen Vergabe publiziert und bis Ende 2021 eingeführt. Die Auftragssumme an Arcmedia AG übersteigt den massgeblichen Schwellenwert, weshalb vorliegend eine freihändige Vergabe über CHF 148’626 inkl. MWST publiziert wird. Die Auftragsvergabe bis 2021 beinhaltet die Beschaffung von Lizenzen, Wartung und Support sowie Request Fulfillment und Change Management.
Die freihändige Vergabe stützt sich auf Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21), weil es sich um die Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt und einzig dadurch die Kontinuität der Leistungen gewährleistet ist. Eine Migration der Anwendung im laufenden Betrieb wäre mit wesentlichen Mehraufwänden, Verzögerungen und Qualitätsverlusten verbunden.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.02.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei
Finanzdirektion des Kantons Bern
Münsterplatz 12
3011 Bern
angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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