Zuschlag 1120017: Warmbächliweg, Verlängerung Trolleybuslinie, Gesamtleiter
Publiziert am: 22. Februar 2020
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Sachverhalt: Entscheid: Begründung:
Die Gesamtleitung, Verlängerung Trolleybuslinie, Warmbächliweg erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche
Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben
werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht. werden.
Die Gesamtleitung, Verlängerung Trolleybuslinie, Warmbächliweg wird nach Art. 7 Abs. 3 Lit. f der Verodnung über das öffentliche Beschaffungswesen der Firma M + P INGENIEURE AG, Burgdorf freihändig zuzuschlagen.
Im 2015 wurde der Gesamtleiter für die Verlängerung der Trolleybuslinie 11 Warmbächliweg in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. M + P Ingenieure AG, Burgdorf erhielt in diesem Verfahren aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebotes den Zuschlag.
Die Nachträge Nr. 1-5 sind hauptsächlich den umfangreichen Abklärungen zu der niveaugleichen Haltestelle (UHR) und der neuen Variantenstudien zu dem Haltestellestandort (Wendeschlaufe Quartierplatz vs. Wendeschlauf Schenkstrasse) zuzuschreiben.
Der Nachtrag 6 ist aufgrund der neuen Velohauptroute, der höheren Projektkosten (längere Bauzeit, umfangreiche Projektierung) und Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren (PGV) und Bauphasenabklärung mit den Drittprojekten (Inselspital / Überbauung Holliger) verursacht.
Die Umfangreichen Projekterweiterungen sowie mehrfachen Anpassungen des Bauprojekts führten zu deutlichen Mehraufwendungen seitens Gesamtprojektleiter.
Der nun vorliegende Kostenvoranschlag mit den Projektänderungen wurde von den Bauherren (Tiefbauamt, Bernmobil, ewb, Inselspital) genehmigt.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
21.02.2020
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Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittles
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten
werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antag, die Angaben von Tatsachen und
Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift einthalten; greifbare Beweise sind beizulegen.
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Bundesgasse 33
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