Zuschlag 1118783: Produkt- und Lizenzpartner ServiceNow
Publiziert am: 6. Februar 2020
Universität Bern
Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | Ausbildung und Zertifizierungen der eingesetzen Mitarbetenden |
30 | «ServiceNow»-Umsetzungs-Erfahrung des Projektleiters und der eingesetzten Mitarbeitenden |
30 | Anforderungen an den Partner |
30 | Anforderungen Rechenzentrum |
30 | Anforderungen Kundendienst |
30 | Anforderungen Spezielle Funktionalitäten |
30 | Schnittstellen-Kenntnisse, Portal, Systeme & Prozesse Uni Bern |
60 | Verfügbarkeit und Umsetzungssicherstellung |
30 | Referenzen |
600 | Preis |
100 | Assessment, Anbieterpräsentation |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
16.01.2020
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Gegen die zugestellte Zuschlagsverfügung kann innerhalb von 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, Beschwerde bei der Erziehungsdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Hochschulstrasse 6
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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