Zuschlag 1118409: (18021) 485 Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung
Publiziert am: 10. Februar 2020
Informatik Service Center ISC-EJPD
Den Zuschlag erhält die Firma AdNovum Informatik AG. Ihr Angebot überzeugt durch eine sehr hohe Punktzahl bei den qualitativen Zuschlagskriterien und ist das einzig verbleibende Angebot im Verfahren (vgl. Meldungsnummer 1118305).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
0.98% | ZK-AR-01: Schutz gegen Abhören und Jamming |
1.95% | ZK-AR-03: GUI - Corporate Design Bund und Styleguide |
2.44% | ZK-BS-02: Gewicht der angebotenen Lösung |
2.44% | ZK-BS-05: Wartungsfreiheit |
0.98% | ZK-BS-06: Dauer bis zur Erreichung der Betriebsbereitschaft |
0.98% | ZK-BS-08: Siegel Geprüfte Sicherheit |
0.98% | ZK-BS-09: CE-Kennzeichnung |
1.95% | ZK-BS-14: Dauer für den Aufbau und die Inbetriebnahme |
1.95% | ZK-BS-15: Mitarbeiterbedarf bei Aufbau und Inbetriebnahme |
1.48% | ZK-BS-16: Schulung durch Computer Based Training |
1.95% | ZK-BS-17: Standfestigkeit ohne Verschraubung |
0.98% | ZK-FA-01: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (4+4+2) |
2.44% | ZK-FA-02: Fingerabdruckerfassung - Usability |
0.98% | ZK-FA-03: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (8x1) |
0.48% | ZK-FA-04: Algorithmen zur Verifikation von Fingerabdruckbildern |
0.48% | ZK-FA-05: Algorithmen zur Feststellung der Qualität von Fingerabdruckbildern |
0.98% | ZK-FA-06: Zeit bis zur Meldung an Operator bei nicht weiterverwendbaren Fingerabdrücken (4x2) |
0.98% | ZK-FA-07: Fingerabdruckerfassung - Usability (Normen) |
2.44% | ZK-FC-01: Normenkonforme biometrische Daten bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen |
1.48% | ZK-FC-05: Antragsteller-GUI - Anzeige und Lesbarkeit |
2.44% | ZK-FC-06: Dauer der Erfassung von biometrischen Daten |
2.44% | ZK-FC-07: Antragssteller-GUI - Usability |
2.44% | ZK-FC-08: Benutzerführung der angebotenen Lösung |
1.95% | ZK-FC-09: Hochautonome Erfassung von biometrischen Daten |
2.44% | ZK-FC-10: GUI - Usability (Normen) |
1.48% | ZK-FC-11: Normenkonforme Erfassung von biometrischen Daten von Menschen mit Behinderung ohne Zubehör |
1.95% | ZK-FC-12: Normenkonforme Erfassung von biometrischen Daten von Personen aller Altersklassen, Grössen und Ethnien ohne Zubehör |
1.48% | ZK-GB-01: Normenkonforme Gesichtsbilder bei unterschiedlicher Entfernung |
1.95% | ZK-GB-02: Dauer der Erfassung von Gesichtsbildern von Säuglingen und Kindern (bis 4 Jahre) |
1.48% | ZK-GB-03: Nachbearbeitung von Gesichtsbildern |
0.48% | ZK-GB-04: Algorithmen zur Verifikation von Gesichtsbildern ( |
0.48% | ZK-GB-05: Algorithmen zur Feststellung der Qualität von Gesichtsbildern |
1.48% | ZK-GB-06: Normenkonforme Erfassung von Gesichtsbildern von Säuglingen und Kindern (bis 4 Jahre) ohne Zubehör |
1.95% | ZK-GB-07: Normenkonforme Erfassung von Gesichtsbildern von Säuglingen und Kindern (bis 4 Jahre) ohne Unterstützung durch eine Begleitperson |
0.98% | ZK-GU-01: Operator-GUI - Fehlermeldungen |
2.44% | ZK-GU-02: Operator-GUI - Usability |
2.44% | ZK-LP-01: Einzeleindruck der Lösung |
2.44% | ZK-US-01: Unterschriftserfassung - Usability |
1.48% | ZK-US-02: Löschen und Neuerfassen der Unterschrift |
0.48% | ZK-US-03: Grösse des Bereichs zur Erfassung der Unterschrift |
0.98% | ZK-US-04: Unterschriftserfassung - Usability (Normen) |
19.53% | ZK Präsentation |
35% | ZK Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.02.2020
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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