Abbruch 1118343: Beschaffung Digitales Kundenportal
Publiziert am: 4. Februar 2020
Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste
Gemäss den Allgemeinen Submissionsbedingungen
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Die Beschaffungsstelle kann in der vorliegenden Submission keinen Zuschlag erteilen, weil die Auswertung der Zuschlagskriterien nicht in einer rechtskonformen Weise vorgenommen und weil ebenfalls nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob ein oder mehrere Angebote wegen Unvollständigkeit oder Nichterfüllung von Musskriterien aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Aufgrund der Auswertungsergebnisse ist davon auszugehen, dass namentlich die Umschreibung der Anforderungen an die technisch-funktionalen Zuschlagskriterien und die Preiskriterien nicht in einer rechtsgenügenden Form vorlagen.
Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwer-de eingereicht werden. Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die ange-rufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Untere Schöntalstrasse 12
8406 Winterthur
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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