Ausschreibung 1117509: (20073) 101 „CURIAplus“ – Geschäftsunterstützung für die BV

Publiziert am: 31. Januar 2020

Parlamentsdienste

Die Parlamentsdienste stellen die Fachanwendung CURIA zur Abwicklung von Geschäften, welche in den Kommissionen und Räten behandelt werden, zur Verfügung. In CURIA werden auch die verschiedenen Organe und Ratsmitglieder geführt.

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die bisherige, veraltete CURIA-Anwendung (Verwaltung von Geschäftsdaten) ersetzt werden. Es soll eine neue, webbasierte Fachanwendung beschafft und eingeführt werden (inkl. dazugehörigen Dienstleistungen Wartung, Weiterentwicklung etc.), welche dem aktuellen Stand der Technik sowie teilweise aktualisierten fachlichen Anforderungen entspricht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48311100: Dokumentenverwaltungssystem
  • 48219300: Verwaltungssoftwarepaket
  • 72212311: Entwicklung von Dokumentenverwaltungssoftware
  • 72322000: Datenverwaltung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
31. Januar 2020 Publikationsdatum
31. Januar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

14. Februar 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

20. März 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

24. März 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. Juli 2020 Geplanter Projektstart
31. März 2035 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
3000 Punkte ZK1 Spezifische Erfahrungsnachweise (ZK1.1 – ZK1.3)
3000 Punkte ZK2 Spezifische Kompetenz- und Lösungsnachweise (ZK2.1 – ZK2.5)
3000 Punkte ZK3 Preis
1000 Punkte ZK4 Präsentation

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK 02 Subunternehmer und Partner in Bietergemeinschaften
Der Anbieter gibt alle im vorliegenden Vorhaben zum Einsatz kommenden Subunternehmer bekannt. Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

EK 03 Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 04 Erfahrung
Der Anbieter muss zwei Referenzen von durch ihn realisierten und lauffähigen Systemen angeben. Das Eine ist in Bezug auf Grösse, Inhalt, Kontext und Komplexität vergleichbar (mindestens 70% des Umfangs) mit der angebotenen Lösung.
Das andere System muss als zentrale Benutzerschnittstelle Liferay-Portal (Portlets) einsetzen, ist mit Liferay implementiert (Service Builder) und der Funktionsinhalt ist die Verwaltung von mindestens 10 Business Objekten (wie Kunde, Bestellung, Rechnung, Geschäft, Konto, Produkt etc. - also nicht Intranet-/Internet-Portal).
Beide referenzierten Systeme sind Java-basierte Web-Anwendungen mit einem in JavaScript implementierten Frontend, welche nicht auf einem Java-Application-Server (kein EJB) basieren.
Die jeweiligen Inbetriebnahmen dürfen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn der Anbieter in den Referenzprojekten einen wesentlichen Beitrag bei deren Spezifikation und Realisierung geleistet hat.

EK 05 Projektsprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Projektsprache Deutsch ist und die Projektdokumentation von ihm in deutscher Sprache verfasst wird.
Der Anbieter bestätigt, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiter in der Lage sind, mündlich und schriftlich auf Deutsch zu kommunizieren.
Der Support im laufenden Betrieb erfolgt in Deutsch und Französisch.

EK 06 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.

EK 07 Vorstellung Schlüsselpersonen
Der Anbieter bestätigt, dass er bei der Anbieterpräsentation die für das Projekt massgeblichen Personen aufbieten und persönlich vorstellen wird. Eine Person übernimmt nicht mehrere Rollen.
Als massgeblich wird die Besetzung der folgenden Rollen betrachtet:
- Kontaktperson/SPOC zur Firma
- Projektleiter
- Architekt / Lead Design
- 2 Senior Liferay-Softwareentwickler

EK 08 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 09 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK 10 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 11 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage B4.07 Ergänzende AGB der Parlamentsdienste des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK 12 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertrags- und die Einzelvertragsentwürfe (Beilagen unter B4 Vertragliches) vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 13 Haftung
Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der folgenden Bestimmung: In Abweichung zu den ausschreibungsgegenständlichen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf CHF 3 Mio. festgelegt; ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn.
Ergänzend sind die Haftungsbestimmungen der ausschreibungsgegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes anwendbar.

EK 14 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK 15 Arbeitsort und Verfügbarkeit vor Ort
Der Anbieter muss den Arbeitsort beim Auftraggeber in Bern akzeptieren. Durch die werkvertragliche Leistung ist kein permanenter Einsatz beim Auftraggeber gefordert.
Er garantiert, dass die zum Einsatz gelangenden Personen für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.
Der Anbieter akzeptiert, dass die von ihm unter EK07 aufgeführten Projektmitarbeiter jederzeit bei Bedarf mehrmals pro Woche für Meetings, Workshops, Systemspezifikation, Tests etc. beim Auftraggeber vor Ort sind und bei unvorhergesehenen Extremsituationen innerhalb von 4 Stunden am Ort der Bedarfsstelle einsetzbar sind. Während dem Betrieb der Anwendung (3rd-Level-Support) gilt die Anforderung, im Bedarfsfall innert 4 Stunden beim Auftraggeber vor Ort sein zu müssen, nur während der Sessionszeiten.

EK 16 Investitionsschutz
Der Anbieter ist bereit, den dokumentierten Quell-Code (inkl. durch den Anbieter erstellten und eingesetzten Produkte/Komponenten/Frameworks) aller spezifischen Anpassungen bei einer neutralen Stelle (bspw. Notariat) so zu hinterlegen, dass dieser im Falle einer Geschäftsaufgabe oder Geschäftsverkaufs für die Bedarfsstelle uneingeschränkt zugänglich ist und von ihr unentgeltlich genutzt werden kann. Die Bedarfsstelle verpflichtet sich in diesem Fall, diese Informationen nur intern zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
Die Berechtigung zur Nutzung der Anwendung (Lizenzen) durch die Bedarfsstelle bleibt in jedem Fall bestehen.

EK 17 Dokumente
Der Anbieter ist verpflichtet, alle von der Bedarfsstelle geforderten Dokumente in deutscher Sprache zu erstellen und in elektronischer Form (kompatibel mit Microsoft Office-Formaten ab Version 13) editierbar, das heisst ohne Schreibschutz oder Verschlüsselung, abzugeben.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019
- Ergänzende AGB der Parlamentsdienste; Beilage B4.07
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Das Pflichtenheft (ohne Anhänge und Beilagen) ist zusätzlich in Französisch verfügbar.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Parlamentsdienste
Parlamentsgebäude
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch