Zuschlag 1116299: Projekt AVARP - 0001

Publiziert am: 23. Januar 2020

Kantonsspital Baden AG

Die Vergabe erfolgt auf Grund der besten Erfüllung der nachgefragten Zuschlagskriterien. Ausschlaggebend waren insbesondere der Grad der Erfüllung der Anforderungen und die Anbieterpräsentation. Überzeugt hat das Angebot im Weiteren durch die angebotenen Referenzen. Das Angebot erreichte unter diesen Zuschlagskriterien und insgesamt die höchste Punktzahl aller Anbieter und erhält somit den Zuschlag.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis (TCO 8 Jahre)
40% Anforderungen (Eignungskriterien, Technische Spezifikationen, Zusatzkriterien)
20% Anbieterpräsentation/ Show Case
10% Referenzen

Detaillierte Ausführungen zu den Gewichtungen und Berechnung der Bewertung finden sich im Pflichtenheft der entsprechenden Ausschreibungsunterlagen im Kapitel 4.3.

Berücksichtigte Anbieter

Data Dynamic AG, Bern
CHF 7,942,978 exkl. MwSt., TCO 8 Jahre

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibung vom: 07.10.2019
Titel:
Evaluationsdauer: 106 Tage

Datum des Zuschlags:

21.01.2020


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Kantonsspital Baden AG
Im Ergel
5404 Baden
E-Mail-Adresse:  
ueli.zehnder@ksb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1116299 Projekt AVARP - 0001