Ausschreibung 1115679: Redesign AFV

Publiziert am: 5. Februar 2020

Verein PTI

Die Software zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) wird schweizweit von 18 Polizeikorps und der EZV erfolgreich eingesetzt. Da die ältesten Komponenten bereits 15 Jahre alt sind, besteht Bedarf zur Erneuerung.
Das AFV-System besteht aus Kameras, Servern und Software.
Kameras sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung. Die bestehenden Kameras sollen hingegen im Rahmen der Ausschreibung angebunden werden.
Der Fokus des Redesigns liegt auf der Software-Architektur sowie Usability. Der Aufbau der Software soll modular sein und die einzelnen Module pro Mandant eingesetzt werden. Die Datenhaltung (Client/Server) und das Zusammenspiel zwischen Server und dezentralen Standorten sollen optimiert werden und ein Datenaustausch zwischen den verschiedenen Organisationen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten berücksichtigen.
Anschliessend soll die Software gewartet werden.
Weitere Details können der Beilage P01 - Pflichtenheft entnommen werden


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 72267000: Software-Wartung und -Reparatur
  • 72212100: Entwicklung von branchenspezifischer Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Februar 2020 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

6. März 2020 Frist für Fragen

None

20. März 2020 Abgabetermin 00:00

None

27. März 2020 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Nachverhandlungen:

Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts - unzulässig.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Das kantonale beco Berner Wirtschaft erteilt Auskunft an die am Ort der Ausführung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen.
Die Lieferantin verpflichtet sich, die geforderten Minimalanforderungen bezüglich Verfahrensgrundsätze gemäss Artikel 24 ÖBV vollumfänglich zu erfüllen.

Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Kantonspolizei Bern behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen Verfügungen auf Simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG; BSG 155.21).

Sonstige Angaben:

Gemäss Art. 27 ÖBV sind Abgebotsrunden - d.h. Verhandlungen über Preise, Preisnachlässe und Änderungen des Leistungsinhalts - unzulässig. Der Vertrag wird inklusive seiner Anhänge nicht verhandelt.
Durch den Zuschlag entsteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. Insbesondere erfolgt der Vertragsabschluss nur, sofern das finanzkompetente Organ die erforderliche Ausgabenbewilligung erteilt.
Alle Unterlagen werden vertraulich behandelt.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen, sie insbesondere Beilage A zur Simap-Publikation.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Verein PTI
Speichergasse 6
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
info@pti-mail.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1115679 Redesign AFV