Ausschreibung 1113841: FA Langsamverkehr, Ablösung Silverlight, SW-Pflege, Weiterentwicklung
Publiziert am: 8. Januar 2020
Bundesamt für Strasse ASTRA Abteilung Strassennetze (Bereich LV)
1. Projekt «Ablösung Silverlight» 2. Softwarepflege, Weiterentwicklung und Support
MS Silverlight wird vom Betreiber (BIT) ab Okt 2021 nicht unterstützt. Ersetzt werden soll MS Silverlight durch ein neues Framework, welches nach heutigem Stand der Kenntnis einen nachhaltigen Ersatz darstellt. Dabei soll der durch die aktuelle Anwendung LV dem Anwender angebotene Funktionsumfang erhalten/verbessert bleiben.
Softwarepflege, Weiterentwicklung und Support für die FA LV nach Inbetriebnahme der neuen Anwendung LV ohne Silverlight sichergestellt werden. Ziel ist Betriebserhalt, Support seitens Besteller und Weiterentwicklung der FA LV. Weitere Ziele sind die laufende Nachführung der gesamten Dokumentation (Systemdokumentation, Software Architektur Dokument, Anforderungen, etc.), regelmässige Optimierungen am Code, um die Wartbarkeit des Systems langfristig sicherzustellen sowie Unterstützung bei dem jährlichen S3-Verarbeitungsprozess.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bei der Auftraggeberin: Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 2, Ittigen und in den Räumlichkeiten des Beauftragten. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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8. Januar 2020 | Publikationsdatum | |
8. Januar 2020 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. März 2020 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. Februar 2020 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher oder französischer Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzu-reichen. Sie werden bis am 07.02.2020 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleich-lautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 04.02.2020 eintreffende Fra-gen werden nicht mehr beantwortet. |
9. März 2020 | Abgabetermin 12:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
13. März 2020 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
1. Juni 2020 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30% | ZK1: PREIS |
30%, aufgeteilt | ZK2: ERFAHRUNG UND KOMPETENZEN DER SCHLÜSSELPERSONEN |
10% | ZK2.1: Verantwortlicher SW-Pflege Weiterentwicklung und Support / Business Analyst für Change Requests und Supportanfragen / Single Point of Contact |
10% | ZK2.2: IT Architekt (ESRI, ArcGIS, C#/.Net, Oracle, Web-Frontend |
10% | ZK2.3: Teilprojektleiter Ersteller Ablösung Silverlight |
30%, unterteilt in: | ZK3: AUFTRAGSANALYSE UND LÖSUNGSBESCHREIBUNG |
20% | ZK3.1 Lösungsbeschreibung „Ablösung Silverlight“ |
10% | ZK3.2 Auftragsanalyse „SW-Pflege, Weiterentwicklung und Support“ |
10% | ZK4: PRÄSENTATION, GEWICHTUNG |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Methodische und technische Leistungsfähigkeit
EK2: Kapazität
EK3: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK4: Lohngleichheit von Mann und Frau
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot einge-gangen werden kann:
Zu EK1:
EK1.1: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleich-barem Vorgehensmodell (HERMES) und vergleichbarer Grösse.
EK1.2: Nachweis zur erfolgreichen Abwicklung von einem in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder seit mindestens 1 Jahr laufenden Softwareprojekt oder Anwendung mit vergleichbarer Technologie und Architektur.
EK1.3: Bestätigung, dass die „Muss“ Anforderungen im Dokument T018 Grobanforderungen Projekt „Ablösung Silverlight“ erfüllt werden.
EK1.4: Bestätigung, dass der Lieferant die benötigte Basissoftware, Drittkomponenten und Werkzeuge (gem. Pflichtenheft) beschaffen kann und beschaffen wird.
EK1.5: Die Kommunikationssprache ist Deutsch oder Französisch. Bestätigung, dass die Schlüsselpersonen die Sprache Deutsch und/oder Französisch (mindestens Niveau B2) beherrschen
Zu EK2:
Nachweis, dass der mittlere Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2016 bis 2018) der Firma/Bietergemeinschaft grösser ist als der doppelte Jahresumsatz des Auftrages.
Zu EK3:
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate;
Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland reichen eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes ein.
Zu EK4:
Nachweis des Anbieters, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. Der Nachweis erfolgt mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Selbstdeklarationsblattes der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB. Link: https://www.beschaffung.admin.ch/dam/bpl/de/dokumente/Anbieter/Selbstdeklaration/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.download.pdf/Selbstdeklaration_allgemein.pdf.
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Der Nachweis erfolgt per Selbsttest (Logib, Link: https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschluss, Vorbefassung: Techdata AG und Sigmaplan AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4. Die Firma Unit Solutions AG als bisheriger Leistungserbringer ist zur Teilnahme am vorliegenden Verfahren zugelassen, da sie an der Vorbereitung der vorliegenden Ausschreibung nicht beteiligt war und alle durch sie erarbeiteten Ergebnisse zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden (siehe Punkt 5). Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch Unit Solutions AG endet am 24.02.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4.
5. Ein Computer mit Zugriff auf den Web-Client und ein lokales Verzeichnis mit dem Source Code steht den Anbietern im ASTRA gegen Voranmeldung vom 27.01.2020 bis 31.01.2020 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Anbieter darf das System einmal während maximal 4 Std. einsehen. Termine müssen 1 Woche im Voraus beim ASTRA (ausschreibung-netze@astra.admin.ch) beantragt werden.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Mühlestrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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