Zuschlag 1112843: Sachplan Verkehr - Erstellung der zweiten Auflage des Teils Infrastruk
Publiziert am: 23. Dezember 2019
Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strassennetze, Bereich Netzplanung
Das Angebot der ARGE SPV EBP TIC, c/o EBP Schweiz, 8032 Zürich wurde als das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Anwendung der vorgegeben Kriterien eruiert. Das Angebot zeichnet sich durch ein hohes Niveau des eingesetzten Personals, der einschlägigen Erfahrungen im Bereich der Sachplanung und des vorgeschlagenen Vorgehens aus.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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35% | ZK1: Vorgehen, unterteilt in: |
15% | SK 1.1: Zweckmässigkeit des Vorgehens |
10% | SK 1.2: Methodeneinsatz und deren Kombinationen |
10% | SK 1.3: Erfüllung der Anforderungen des Pflichtenhefts (gemäss Kapitel 7.2) in konzeptioneller, technischer und qualitativer Hinsicht |
30% | ZK2: Kompetenz und Verfügbarkeit der einzusetzenden Schlüsselpersonen in Hinblick auf den vorgesehenen Einsatz (Projektleiter und -Stellvertreter, Teilprojektleiter), unterteilt in: |
10% | SK 2.1: Vergleichbare praktische/fachliche Erfahrung: Nachweis zweier Referenzprojekte über den Einsatz in vergleichbarer Funktion mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellung innerhalb der letzten 5 Jahre je Schlüsselperson |
8% | SK 2.2: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen |
7% | SK 2.3: Sprachkenntnisse in Deutsch, Französisch, Italienisch der Schlüsselpersonen |
5% | SK 2.4: Ausbildung: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung für vorliegende Aufgabenstellung je Schlüsselperson (CV) |
20% | ZK3: Preis, unterteilt in: |
20% | SK 3.1: Gesamtkosten |
15% | ZK4: Aufgabenteilung hinsichtlich Prozessabwicklung und Risiken, unterteilt in: |
5% | SK 4.1: Zweckmässigkeit der Auftragnehmerinternen Aufgabenteilung, organisatorische Risikenminimierung |
5% | SK 4.2: Zweckmässigkeit der Prozessabwicklung im Hinblick auf das Rollenverständnis Auftraggeber - Auftragnehmer |
5% | SK 4.3: Projektbezogenes Organigramm |
Preisbewertung Das in den Angebotsunterlagen vorgegebene Preisblatt bildet die Bewertungsgrundlage und ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. Benotung der übrigen Zuschlagskriterien Es erfolgt eine Bewertung der Subkriterien. Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. Folgende Bewertung wird angewendet: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung Die Punkteberechnung ergibt sich als die Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
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23.12.2019
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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