Ausschreibung 1112797: (20049) 620 Speichermedien

Publiziert am: 6. Januar 2020

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

USB Memory Stick und SSD. Ausführung gem. Spezifikationen im Pflichtenheft.

Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zuschlag alleine nicht zur Lieferung von USB Memory Stick und SSD berechtigt.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30234000: Speichermedien
  • 30234600: Flashspeicher
  • 30233180: Flashspeichergeräte
  • 30233132: Festplattenlaufwerke
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Januar 2020 Publikationsdatum
6. Januar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. Januar 2020 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

17. Februar 2020 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

22. Februar 2020 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
82.5% Preis des Artikels (1'650 P)
7.5% Verlängerung Gewährleistung USB Memory Sticks (150 P)
7.5% Verlängerung Gewährleistung SSD USB (150 P)
2.5% Gliederung des Angebotes (50 P)

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Jeder Teilnehmer muss die geforderten Eignungskriterien erbringen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
Die aufgeführten Kriterien müssen exakt und referenziert auf das entsprechende Kriterium gemäss der verlangten Form der Nachweiserbringung eingereicht werden.
Alle verlangten EK müssen in den offerierten Preisen (vgl. Angebotsübersicht Anhang 2) inkludiert sein.

EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK 03: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016). Für das vorliegende Geschäft gelten die aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/ Anpassungen/Derogationen) gemäss Ziffer 9.3.3 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK 04: Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 05: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 06: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

EK 07: Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Artikel 24 Monate ab Ablieferung. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere auf sämtliche Material- oder Fabrikationsfehler. Entscheid, ob der Artikel auszutauschen ist liegt jeweils bei dem Käufer. Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, muss ein adäquates Nachfolgemodell geliefert werden. Der Anbieter soll das Produkt innerhalb 5 Arbeitstagen ab Meldung des Käufers ersetzen. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Gewährleistung (insb. allfällige Transportkosten) gehen zulasten des Anbieters.

EK 08: Nachfolgemodell
Der Anbieter akzeptiert mittels schriftlicher Bestätigung was folgt:
Läuft während der Vertragsdauer ein Modell aus (End of Life), kann dieses durch das Nachfolgemodell nur unter folgenden kumulativen Voraussetzungen ersetzt werden:
- Mit dem BBL frühzeitig (mind. 1 Monate) Rücksprache zu nehmen und zu informieren (schriftlich);
- Dem BBL das Nachfolgemodell mit den mind. identischen Leistungsmerkmalen wie das Vorgängermodell, welches in dieser Ausschreibung angeboten wurde, anzubieten. Es hat alle in der vorliegenden Ausschreibung sowie den dazugehörigen Unterlagen bekannt gegebenen Technischen Spezifikationen und Zuschlagskriterien mindestens gleichermassen zu erfüllen;
- Das Nachfolgemodell ist zum aktuellen offiziellen Listenpreis sowie unter Berücksichtigung des im vorliegenden Verfahren angebotenen Projektrabattes anzubieten. Alternativ kann das Nachfolgemodell zum aktuellen Preis des Online Shops des Anbieters sowie unter Berücksichtigung des im vorliegenden Verfahren angewandten Projektrabattes angeboten werden. Der Preis des Nachfolgemodells darf den ursprünglich angebotenen Preis der Ausschreibung auf keinen Fall übertreffen. Die offizielle Preisliste oder der Auszug aus dem Online ist dem Angebot beizulegen;
- Entsprechende Testsysteme werden kostenlos für die Dauer von 30 Arbeitstagen zu Verfügung gestellt.
Der schriftliche Nachweis der kumulativen Erfüllung der oben aufgeführten Voraussetzungen obliegt dem Zuschlagsempfänger. Eine erneute WTO-Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls dem Zuschlagsempfänger dieser Nachweis nicht gelingt.

EK 09: Information
Der Anbieter bestätigt, den Auftraggeber rechtzeitig unaufgefordert zu informieren über:
• bekannte Mängel bzw. Störungen (wie betreffend Sicherheit, Hardware oder Software)
• entsprechend geplante Lösungen
• vorhandene oder notwendige Security-Patches und Software Updates und dergleichen.

EK 10: Muster
Mit Einreichung des Angebots muss je ein Muster aller angebotenen Artikel kostenlos mitgeliefert werden. Die Muster müssen den angebotenen Modellen entsprechen und alle verlangten Technischen Spezifikationen erfüllen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für die Beschaffung von Gütern (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

Es werden keine reinen Preisverhandlungen/Abgebotsrunden abgehalten. Die Anbieter sind aufgefordert, den Best Price anzubieten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
- Der Auftraggeber behält sich vor, die als Option definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1112797 (20049) 620 Speichermedien