Zuschlag 1112123: SAP S/4 Convertierung Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG
Publiziert am: 29. Juni 2020
Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern
Eine freihändige Vergabe ist gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) zulässig, wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt.
Bei der Vergabe handelt es sich um zeitlich limitierte Vorarbeiten zur Sicherstellung des produktiven SAP Betriebes der BVD bis zur Überführung in die ERP-Gesamtplattform mit Dienstleistungszentren (Shared Service Centers SSC) in der Verwaltung des Kantons Bern (SIMAP Ausschreibung 1084775).
Zur Sicherstellung einer effizienten SAP S/4 Conversion müssen die Anpassungsarbeiten an den bestehenden Implementierungspartner NOVO Business Consultants AG vergeben werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die bestehenden Prozesse ohne grossen Anpassungsaufwand convertiert werden können (ÖBV Art 7. f).
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.06.2020
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der
Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern
Reiterstrasse 11
3011 Bern
angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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