Zuschlag 1111247: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 22. Januar 2020
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern
Der Entwicklungs- und Realisierungsauftrag kann nur an die inova:solutions AG und an die BEDAG Informatik AG vergeben werden. Die Wahl anderer Anbieter kommt aufgrund der Datenhaltung und der bestehenden engen Vernetzung mit der Grundapplikationen FIS und SUSA nicht in Frage (Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBV). Der Entscheid über die freihändige Vergabe ist gemäss Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG) vor der Auftragserteilung zu publizieren.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.12.2019
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Schermenweg 5
3001 Bern
Telefon: +41 31 635 80 09
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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