Ausschreibung 1110453: KASA

Publiziert am: 20. Januar 2020

Justizleitung

Lieferung, Anpassung / Erweiterung, Installation, Schulung und Inbetriebnahme einer umfassenden Softwarelösung für die Abwicklung der Geschäftsprozesse und das Rechnungswesen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für das Konkursamt Aargau. Diese Amtsstellen befinden sich in verschiedenen Lokalitäten in Oberentfelden, Baden, sowie Brugg und umfassen total ca. 23 Arbeitsplätze.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Aarau
Oberentfelden
Baden
Brugg

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
  • 48440000: Softwarepaket für die Finanzanalyse and Buchhaltung
  • 72210000: Programmierung von Softwarepaketen
  • 48310000: Dokumentenerstellungssoftwarepaket
  • 48920000: Büroautomatisierungssoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. Januar 2020 Publikationsdatum
20. Januar 2020 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

14. Februar 2020 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
None Frist für Fragen

None

14. Februar 2020 Abgabetermin 00:00

Der Anbieter hat zur Kostentabelle sowie im Pflichtenheft (vgl. Kapitel 7.10 Aufbau und Inhalt des Angebots) aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Die Richtigkeit aller gemachten Antworten und Stellungnahmen ist handschriftlich durch eine bzw. zwei (bei Erfordernis der Doppelunterschrift) unterschriftsberechtigte Personen auf der Kostentabelle sowie auf dem Bestätigungsausdruck (vgl. Kapitel 7.10.13 Angaben Anbieter und rechtgültige Unterschriften) zu bestätigen. Zusätzlich ist das Begleitschreiben rechtsgültig zu unterzeichnen.

5. Mai 2020 Offertöffnung

Der Anbieter hat zur Kostentabelle sowie im Pflichtenheft (vgl. Kapitel 7.10 Aufbau und Inhalt des Angebots) aufgeführten Punkten Stellung zu nehmen. Die Richtigkeit aller gemachten Antworten und Stellungnahmen ist handschriftlich durch eine bzw. zwei (bei Erfordernis der Doppelunterschrift) unterschriftsberechtigte Personen auf der Kostentabelle sowie auf dem Bestätigungsausdruck (vgl. Kapitel 7.10.13 Angaben Anbieter und rechtgültige Unterschriften) zu bestätigen. Zusätzlich ist das Begleitschreiben rechtsgültig zu unterzeichnen.

3. Mai 2021 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.

Eignungskriterien:

Der Anbieter verfügt über eine etablierte und umfassende Fachapplikation für das Konkursamt in der Schweiz.
Der Anbieter ist bereit, an der Software individuelle Anpassungen und Ergänzungen vorzunehmen.
Er verfügt über Know-how bei der Realisierung von Schnittstellen zu anderen Systemen.
Der Anbieter verfügt über Migrationswerkzeuge und kann die Daten aus der bestehenden Datenbank (e-Serve KOAM) überführen.
Die angegebene Fachapplikation unterstützt auf dem Client das Betriebssystem Microsoft® Windows 10®.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es gelten subsidiär die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (AGB SIK Ausgabe Januar 2015). Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter werden wegbedungen. Gegenteilige Verweise in der Offerte sind unbeachtlich.

Grundsätzliche Anforderungen:

Submissionsdekret des Kantons Aargau vom 26.11.1996, Stand 01.01.2011

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Justizleitung
Obere Vorstadt 40
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:  
kasa@ag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1110453 KASA